Renovierung, Reinigung, Reparaturen bei Auszug

Hallo lieber Experte,
ich habe eine wohnung unrenoviert bezogen. im mietvertrag steht eine, laut mieterschutzbund, unwirksame renovierungsklausel mit dem zusatz „bei Auszug bitte weiße Wände“. Ich habe meiner ehem. Vermieterin angeboten alle farbigen Wände wieder weiß zu streichen. Sie lehnte jedoch ab und verlangt die komplette Renovierung der Wohnung. Mitlerweile hat Sie es selbt von einer Malerfirma machen lassen und verlangt, dass ich die kompletten Kosten inkl. Reinigung mit Fensterputzen übernehmen muss. Sie behaupet auch noch Schäden repariert zu haben. Es wären Fließen kapputt gewesen, ohne dass ich die Möglichkeit hatte, sie mir anzuschauen. Sie musste das Schloss auswechseln, da ich ihn angeblich nicht alle Schlüssel zurückgegeben hätte.
Ich bin zum 01.05. ausgezogen und habe die Wohnung am 03.05. persönlich mit meinem Sohn(20) als Zeugen ornungsgemäß übergeben. 2 Wochen später haben wir lediglich noch unsere Küche und ein paar Möbel entfernt, die der Nachmieter nicht übernehmen wollte. Danach ist die Wohnung noch komplett gekehrt worden.

Was habe ich hier zu befürchten, die Forderungen belaufen sich auf über 2000€

Vielen dank im Voraus

Hallo,

wenn die klausel unwirksam ist (da kommt es auf den genauen Wortlaut im Vertrag an!) dann müssen die wände auch nicht gestrichen werden, der mieter darf ausziehen ohne zu renovieren. wenn der anwalt vom mieterschutzbund eindetuig erklärt die klausel ist unwirksam müssen sie gar nichts bezahlen. außerdem muss ihnen der vermieter die möglichkeit geben selbst „fachmännisch“ zu weißeln oder weißeln zu lassen bevor er selbst ohne rücksprache jemanden beauftragt.

wegen der schäden und dem schlüssel: gibt es kein unterzeichnetes übergabeprotokoll wo die rückgabe der schlüssel und evtl schäden vermerkt wurden?

schäden muss sie auch wenn sie nachträglich entdeckt werden gleich melden und wenn nicht persönlich zeigen, dann dokumentieren per foto. sonst könnt da ja jeder kommen. also einfach freundlich fotos der angeblichen schäden anfordern damit das evtl. an eine versicherung (haftpflicht) gesendet werden kann.

so wie es sich für mich anhört haben sie nichts zu befürchten, da versucht jemand kapital zu schlagen! nicht darauf eingehen und im notfall einen anwalt einschalten. bis der 2000 euro kostet über den mietverein kann man sich lange streiten.

VG und viel glück

Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen, aber zwei kurze Fragen:

  • wieso hast du einen Mietvertrag unterschrieben, der von dir beim Auszug mehr verlangt als du beim Einzug bekommen hast oder wurde der Einzugzustand dokumentiert?
  • habt ihr beim Auszug kein übergabeprotokoll gefertigt das von Seiten beiden unterschrieben habt?

Ich hoffe jemand Anderes kann dir konkret helfen.

Viel Erfolg

Armdier

Hallo, guten Tag
Warten Sie ab was weiter geschied.Ob Ihr Sohn als Zeuge
auftreten kann weis ich nicht.Versuchen Sie zu Verhandeln.Wichtig ist das Sie bereit waren die Wohnung zu Streichen.War die Vermieterin bei der Wohnungs-Übergabe nicht dabei?.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
Sie müssen auf keinen Fall eine Komplettrenovierung bezahlen. Gut ist es immer, wenn bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll erstellt wird, in das alle Mängel-Punkte aufgenommen werden, das haben Sie doch wohl gemacht? Mehr muss dann nicht auf Ihre Kosten repariert werden.
Wenn sich Ihre Vermieterin so sperrig stellt, möchte ich Ihnen eigentlich empfehlen, um auch unnötigen Stress zu vermeiden, die Hilfe des Mieterschutzbundes in Anspruch zu nehmen. Das ist sicher nicht teuer, vermutlich „sparen“ Sie dabei noch, verglichen mit den Forderungen Ihrer Vermieterin!
Grüße, Zita

hallo anne,
ich bin kein rechtsexperte sondern beantworte aus meinem rechtsempfinden. soviel ich weiß, bist du nicht verpflichtet, handwerkerrechnungen zu begleichen, wenn du die „reparaturen“ selbst hättest erledigen können. wer die musik bestellt, muss sie auch bezahlen. das sehe ich auch so bei den fenstern. normalerweise hätte in dem mietvertrag stehen müssen, wieviel schlüssel vorhanden waren. vermieter kann nicht ohne weiteres schloss wechseln, ohne dir gelegenheit zu geben, dich dazu zu äußern. aber ich denke, hier wird nur der gang zum anwalt übrig bleiben, denn die summe streicht sich der vermieter sicherlich nicht ans bein.
gruß und viel glück
schnueffel

hallo,

also, wenn die klausel zur endrenovierung komplett ungültig war, dann musst du auch nicht streichen. dein angebot mit den fabrigen wänden war dann nett, aber eher übeflüssig.

wenn der VM ohne in kenntnissetzung deinerseits nun die handwerker beauftragt hat, die wohnung zu renovieren, dann musst du dafür auch nicht aufkommen. immer noch mit der prämisse, dass der mieterschutzbund dich richtig beraten hat… (siehe oben)

schäden, die nach der übernahme/ abnahme entstanden/ bemerkt worden sind, würde ich auch - zumindest erstmal - keinerlei kosten begleichen. hast du denn eine übernahmeprotokoll angefertigt und unterschreiben lassen? so was ist natürlich dann für beide seite bindend. da kann dann der VM nicht hinterher noch mit neuen dingen auf dich zukommen.

ob dein auszug terminlich regelrecht war oder wann nicht, weiss ich natürlich nicht. wenn du zB erst ANCH dem 30.4. raus bist, obwohl du ende april hättest räumen müssen, dann bringt auch der hinweis nichts, dass du noch im mai gekehrt hast.
ähnliches gilt auach für die anzahl deiner schlüssel: so was ist eigentlich im mietvertrag festgehalten. kannst du dann nicht nachweisen, dass du alle schlüssel abgegeben hast??

viel erfolg,
mannheim13

Hallo Fragesteller!
Gemäß § 536 BGB hat der Vermieter das Mietobjekt in einem bewohnbarem Zusatnd bereit zu stellen. Das bedeutet, dass der „Einziehende“ nur Verschönerungen nach seinem Geschmack vornehmen kann, auf seine Rechnung. Es gilt auch, dass bei Auszug die Wohnung so zu übergeben ist, wie sie einst übernommen worden war!
Der Vermieter hat nicht das Recht eine Renovierung (bei normalem Wohngebrauch)auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.
Wichtig ist: Was steht im Übernahmeprotokoll (Einzug)
Was steht im Mietvertrag; Klauseln, die eine Renovierung durch den ausziehenden Mieter vorsehen, sind ungültig.
Auf jeden Fall beim Mieterbund oder einer Verbraucherzentrale Rechtsauskunft einholen.
Der Vermieter muß nachweisen, dass Schäden während des Mietgebrauches eingetreten sind. Kann er das nicht, hat er schlechte Karten.wohl
Das ganze läuft auf einen Rechtsstreit hinaus, ein RA für Mietrecht wäre notwendig.
Ich hoffe, dass ich etwas für Beruhigung sorgen konnte, viel Glück, Großer Sucher.

Hallo Anne,

bei dieser Anfrage ist Vieles unklar:
1.Wenn die Renovierungsklausel tatsächlich unwirksam ist, dann können Sie der Sache gelassen entgegen sehen, denn die Vermieterin muss Sie erst mal verklagen und diese Klage begründen.
2.Bevor die Vermieterin einen Maler beauftragt, hätte Sie Ihnen die Möglichkeit geben müssen, eine (eventuell notwendige und berechtigte?) Renovierung selbst durchführen zu können. Hat sie das getan?
3. Ist bei der Übergabe ein Protokoll angefertigt worden? War Ihr Sohn berechtigt, die Abnahme zu machen?
4. Hat Ihre Vermieterin einen Beweis für die Schäden und Ihnen diesen mitgeteilt (Foto z.B.?)
5. Hat sie seinerzeit bei der Übergabe der Wohnung die Anzahl der übergebenen Wohnungsschlüssel protokolliert? Daran lässt sich ja schnell feststellen, ob einer fehlte oder nicht.

Es kommt leider oft sehr auf Details an, die ich jetzt nicht kenne, aber ich denke, Sie können einer Klage erst mal ruhig entgegen sehen.
Viel Glück wünscht Heihei

Hallo lieber Experte,
ich habe eine wohnung unrenoviert bezogen. im mietvertrag
steht eine, laut mieterschutzbund, unwirksame
renovierungsklausel mit dem zusatz „bei Auszug bitte weiße
Wände“.

Hallo Anne!
Da Du sagst, Du hast die Wohnung unrenoviert bezogen, musst du bei Auszug nicht weißen, denn dem Mieter darf nicht sowohl die Anfangs- als auch die Endrenovierung auferlegt werden, sofern nicht besondere Ausgleichsklauseln vorgesehen sind.
Zu den anderen Schäden ist die Frage, kannst Du nachweisen das keine Schäden bestanden haben.
Normalerweise wird bei Wohnungsabnahme ein Abnahmeprotokoll gefertigt, wo alle Schäden aufgelistet werden.
In deinem Fall wurde die Küche ja erst später entfernt, aber es hätte in jedem Fall eine Art Vorabnahme stattfinden müssen, mit dokumentation der sichtbaren Schäden.
Ist dies nicht der Fall und hat der Vermieter die Wohnung abgenommen ohne Schäden zu bemängeln, so hat er meiner Meinung nach Pech gehabt.
In dem Moment wo er die Schlüssel nimmt und keine Mängel nennt ist es vorbei, er kann nicht 2 Wochen später kommen und sagen ich hab da doch noch was gesehen.
Geh auf jeden Fall zu einem Anwalt und lass dich dort beraten, denn dein Vermieter wird in keinem Fall klein bei geben.
Hoffe ich habe damit weiter geholfen.

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Es gab weder bei Einzug noch bei Wohnungsübergabe ein Protokoll.
Im Mietvertrag steht auch keine Anzahl von Schlüsseln, die ich erhalten haben soll.
Erst sollte ich warten bis Sie einen Nachmieter hat und dann ging es Ihr nicht schnell genug. Sie kann auch nicht beweisen, dass die Schäden der Fließen nicht schon vorher waren. Ich denke die Frau will nur Ihr Haus sanieren, wie sie es schon mit früheren Mietern gemacht hat. Auf meine Kaution kann ich jetzt 12 Monate warten, den sie wird sich nicht beeilen meine Endabrechnung zu erstellen.

LG Anne

Hallo,

danke Dir für deine Antwort.

LG Anne

Hallo,

doch die Vermieterin war bei der Übergabe dabei und hat nur die Renovierung bemängelt. Ich sollte damit aber warten bis sie einen nachmieter hat. ich wollte alle farbigen wände weiß streichen…sie wollte aber eine komplettrenovierung…es gibt kein Protokoll darüber

lg Annne

Hallo,

es gibt kein protokoll, da die vermieterin mit der renovierung uns noch zeit lassen wollte bis sie einen nachmieter hat. ich wollte nur die farbigen wände weiß streich und nicht die ganze wg. das hat sie nicht mehr zugelassen und uns sofort einen kostenvoranschlag einer malerfirma geschickt.

lg anne

Hallo, Danke für deine Antwort.

ich bin im mieterschutzbund und wenn ich das über einen anwalt mache kostet das. ich werde erst mal abwarten ob meine VM es einklagt…so lange wehrt es der mieterschutzbund ab.

LG Anne

Hallo, danke für deine antwort.

ein übernahmeprotokoll habe ich nicht, da die VM die renovierung noch bemängelte. ich muss aber nicht renovieren. es gibt aber auch kein einzugsprotokoll, dass belegt, dass die schäden nicht schon vorher da waren. es ist auch nicht festgehalten im mietvertrag wieviele schlüssel ich erhalten hatte. ich habe alle 3 abgegeben. sie behauptet aber es waren mehr. das schloss war schon alt…und hat oft geklemmt…die VM will, denke ich, ihr haus sanieren

ne, ne ohne mich

LG Anne

Hallo,

Danke für Deine Antwort.

LG Anne

Hallo,

vielen dank für deine Antwort. sehe der sache nach vielen guten antworten etwas entspannter entgegen.
lg anne

hallo anne,

die kaution MUSS sie spätestens nach 6 Monaten rausgeben. sie kann einen kleinen teil behalten wg der nebenkostenabrechnung, das ist aber nur hochgerechnet anhand der letzten. also auf keinen fall 12 monate warten!! und wenn sie nichtzs nachweisen kann hat sie keine rechtliche handhabe.

VG

Hallo Anne,

zu trennen ist die scheinbare unwirksame Schönheitsreparaturklasuel von der Pflicht, die Wohnung in einem vermietbaren Zustand zurück zu geben.

Selbst bei einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel darf die Wohnung nicht mit Wänden mit einem grellen, bunten Farbstrich zurück gegeben werden. Die Rückgabe in einem solchen Zustand führt zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters in Höhe der Kosten, die für eine malermäßige Herstellung eines vermietbaren Zustandes notwendig sind.

Fraglich ist, ob dieser Schadensersatzanspruch treuwidirg ist, da der VM Ihnen das Überstreichen der farbigen Wände untersagt hat und auf weitere Arbeiten bestanden hat, die nicht geschuldet waren. Ich würde dies bejahen, allerdings müßten Sie diese unberechtigte Forderung des Vm auch beweisen können, d.h. gab es insoweit Zeugen oder erfolgte diese Forderung schriftlich?

Hinsichtlich der anderen Schadensersatzforderungen kommt es darauf an, in welchem Zustand die Wohnung zurück gegeben wurde. Hier könnte Ihr Sohn als Zeuge auftreten.
Grundsätzlich muß Ihr Vm beweisen, dass die Schäden bei Wohnungsrückgabe vorhanden waren. Sie müßten beweisen, daß diese Schäden entweder nicht vorlagen oder bereits bei Mietbeginn vorhanden waren (Beispiel Fliesen).

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian