Dieses Thema ist sicherlich schon oft behandelt worden. Es scheint mir dennoch relativ individuell zu sein. Die Gesetze scheinen auch öfter mal gekippt zu werden. Beispiel Kündigungsfrist in der Mitrechtsreform von 2001.
Der Umzug steht bald an. In dem „noch Mietvertrag“ steht, dass die Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten vom Mieter übernommen werden müssen. Zu den Schönheitsreperaturen zählen laut Mietvertrag:
• der Anstrich und das Lackieren von Innen- sowie Außentüren, Innenfenster sowie sämtlicher Holzteile (!) und Heizkörper (!).
Gerade beim Lackieren der Holzteile wird der Aufwand enorm, da in allen Räumen umlaufende Holzsockel vorhanden sind. Hinzu kommen noch die Holztüren und eine „schöne“ Doppeltür mit je neun Fenstern. Türen auch aus Holz.
Ebenfalls das Lackieren der Heizkörper. Darf man überhaupt die Heizkörper selbst Lackieren. Durch einen nicht fachgerechten Anstrich können diese doch kaputt gehen, oder?
Die Holzteile und die Heizkörper sind natürlich nicht mehr ganz weiß wie beim Einzug im Jahr 2003.
Stimmt es dass man die Wohnung nicht genau so verlassen muß wie man sie bezogen hat? Dass die einst weißen Holzteile und die Heizkörper mit der Zeit ja die schöne Farbe verlieren ist doch normal, oder?
Seit dem Einzug 2003 ist das Wohnzimmer und die Diele vor 2,5 Jahren - also im Sommer 2007 - gestrichen worden.
Die Wohnungbesteht aus:
• Wohnzimmer (2007 gestrichen)
• Diele (2007 gestrichen)
• Badezimmer
• Küche
• Schlafzimmer
Also wie läuft das jetzt? Was muß man machen und wobei kann man sich die Mühe sparen?
Die unterschiedlichen Antworten in diversen Foren sind etwas irritierend.
Hier ein Auszug aus dem „noch Mietvertrag“:
http://home.arcor.de/hajlabajla/Mietvertrag.htm
Vielen Dank im Voraus,
magarob701