Guten Tag,
angenommen, man kündigt eine Mietwohnung fristgerecht zum 31.12.09. Der Vermieter würde die Möglichkeit erfragen ob man bis 15.12. mit dem Auszug fertig sein könnte, da man einen neuen Boden für den Nachmieter legen möchte. Sprich, am 15.12.09 wird ein Übergabeprotokoll gefertigt. Nach einer Anfrage wer die zweite Hälfte der Monatsmiete übernimmt würde man erwidern, dass solange man Mieter bis Ende des Jahres ist, auch für die Miete aufkommen soll. Denn der Vermieter bräuchte nur zwei Tage für den Boden…Wie ist hierzu die Meinung der Experten (und alle anderen natürlich auch) in dieser Runde? Danke für alle Antworten im Voraus. Daniela