Bin vor 4 Wochen aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde schriftlich festgestellt das die Räume nicht deckend gestrichen wurden. Ich habe mit dem Vermieter telefonisch vereinbart, das er die Wände streichen lässt. Nun erhalte ich eine Rechnung über 2000€ für die Renovierung von 52 qm. Wahrscheinlich wurde dabei sämtliche Wände neu tapeziert. Darf es das einfach so machen???
Ja, denn:
Mündliche Absprachen - und das gilt auch für Absprachen per E-mail - sind juristisch genauso wirksam wie ein schriftlicher Vertrag. Da sich in einem Streitfall aber mündliche Absprachen vor Gericht schwer beweisen lassen, ist es sinnvoll, die Absprachen - klar und eindeutig - schriftlich in einer Auftragsbestätigung zusammenzufassen und an den Auftraggeber zu schicken. Widerspricht der Auftraggeber dem nicht, gilt dieses Schreiben in einem Streitfall wie ein schriftlicher Vertrag.
Das Angebot: Hat der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot abgegeben und der Kunde (Auftraggeber) nimmt das Angebot an, d.h. er sollte das nach Möglichkeit schriftlich bestätigen, ist auch damit ein Vertrag geschlossen. Das Angebot gilt als Vertragsgrundlage und sollte von daher klare und genaue Angaben zu allen Leistungen und Preisen enthalten (siehe zu den einzelnen Punkten bei Werkvertrag).