Renovierung trotz Niederkunft der Mieterin

Hallo,

in einem Dreifamilienhaus wohnt eine Familie mit einem zweijährigem Kind.Diese Familie bekommt nun noch ein Baby. Nun will der Vermieter genau in diesem Zeitraum an dem das Baby auf die Welt kommt neue Wasserleitungen im gesamten Haus einbauen.

Darf er das? Die zu erwartenden Belastungen in der Wohnung sind Teilabbau der Küche, Staub, Schmutz, Lärm, temporär kein warmes Wasser, usw.

Muss der Vermieter ebenso rechtzeitig auf die Renovierungsmassnahme hinweisen und einen Termin nennen oder kann er einfach an einem Tag sagen, Überraschung, morgen geht es los??

Danke für eure Auskunft.

Grüssle

Rudi

Solche massiven Eingriffe müssen rechtzeitig angekündigt werden.