Der Mieter, ein glücklicher Mensch als er ein neues Bleibe hat und voller Tatendrang in seinem neuen Heim.
Leider hatte der Vormieter einen etwas merkwürdigen Geschmack und so macht sich der Mieter daran sein neues Heim mit handwerklichem Geschick seinem Geschmack anzupassen. Aber das ist ja normal und macht jeder so.
Der Mieter hat nun den Plan die Wohnung Schritt für Schritt zu verschönern und beginnt im Schlafzimmer damit, auch weil das ja ein richtig kuschliger Raum sein soll.
Er beschafft sich hochwertige Tapeten mit allem was noch benötigt wird. Als er nun die Wände von der alten himmelblau gestrichenen Tapete befreien will, erlebt dieser eine ganz böse Überraschung.
Da ist nicht nur eine Tapete…nö…da sind 5 Schichten Farbe und sechs Schichten Tapete aufeinander gekleistert. Der Befreiungsschlag der Wände von den Tapetenschichten für fast zu einer Raumvergrösserung. Aber nicht nur das…zum Schrecken des Mieter meint nun auch der Wandputz seinen Dienst zu verweigern und fällt dem Mieter in großen Stücken vor die Füße.
Der Mieter teil dies dem Vermieter mit. Da zu dem Zeitpunkt das Haus gerade an der Aussenfassade renoviert wird, findet der Vermieter schnell einen Maurer der die Löcher im Putz gerade zuziehen kann.
Der Mieter teilt dem Vermieter daruf hin mit, das er auf eine weitere Renovierung der Wohnung verzichtet da es offensichtlich ist, das in jedem Raum der Wohnung die Vormieter alle gleich gehandelt haben und das Maurerarbeiten nicht zur Renovierungs - Pflicht eines Mieters gehören.
Es sollte noch erwähnt sein das der letzt Vormieter der Wohnung ganz kreativ war und eine Bordüre im gesamten Wohnzimmer in der mittleren Höhe der Wand auf die Tapete gebapt hat. Hätte der Mieter dies entfernt wäre es nicht beim Streichen geblieben…weil natürlich auch Teile der Tapete darunter sich entfernt hätten, dann wäre die Tapete wieder von der Wand zu entfernen gewesen und man hätte den Maurer bestellen müssen um die Löcher im Putz zu flicken.
Aus der Situation heraus stellt sich der Mieter nun die Frage ob der wirklich für den Mist der die Jahre und Generationen von Vormietern der Wohnung, er alleine ausbaden (bezahlen)muss, oder ob das dann doch Sache des Vermieters ist die Wohnung in Schuss zu halten.
Dazu sein noch erwähnt das die letzten Vormieter persönliche Freunde des Vermieters wahren. Also nicht irgendwer.
Die Wohnung wurde laut Vermieter ca. ein Jahr vor dem Einzug des Mieters vom Vorgänger renoviert und wird vom Vermieter zu dem Zeitpunkt als frisch renoviert bezeichnet.
Also Frage: hätte der Mieter die Wohnung renovieren müssen und die nötigen Maurerarbeiten bezahlen sollen oder ist das dann doch Sache des Vermieters.
MfG