Renovierung und Kündigung unzumutbarer Wohnung?

Meine Oma wohnt seit 80 Jahren in einer Mietswohnung in der nie was gemacht wurde. Weil sie als alte Frau nicht umziehen wollte blieb sie drin wohnen. Doch nun
ist sie zu ihren Kindern mit ins Haus gezogen, weil sie in der alten Wohnung nicht mehr allein zurechtkommt.

Die alte Wohnung hat kein Bad, eine Toilette war nur im Keller, 2 Etagen tiefer,sie hat sich am Waschbecken gewaschen, nur im Wohnzimmer war ein Kohleofen, Kohle im Keller, Wände alle feucht, alte Fenster und Schimmel. Zum Vermieter bestand bis dato ein freundschaftliches Verhältnis. Mietvertrag wurde zuletzt 1993 neu aufgesetzt. Der Kündigungsparagraph wurde durchgestrichen und zur Wohnungsübergabe steht irgendwas von sauber und aufgeräumt. Weiterhin sind mehrere Punkte in dem Vertrag nicht eindeutig, wie Regelun gder Zahlung von Reparatur usw., da war nix angekreuzt.

Jedenfalls wurde mündlich vereinbart dass meine Oma jederzeit ausziehen kann. Das ist auch geschehen, wir haben die Wohnung ausgeräumt und sauber gemacht. Nun verlangt die Vermieterin dass wir alles renovieren, mit Tapete. Am liebsten will sie auch noch eine Monatsmiete mehr weil wir nicht genau wußten wie lang wir brauchen für den Umzug und waren dann schon eher fertig. Jedenfalls ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar,da wird nie wieder jemand einziehen, da auch die Vermieter kein Geld haben das Haus zu renovieren.

Sollen wir nun noch renovieren und was ist mit der Kündigung, es gibt nicht schriftliches? Oder sollen wir vorsichtshalber noch fristlos kündigen.

Hallo:smile:
Was heisst hier renovieren?
So lange im Mietvertrag nichts geschrieben, oder angekreuzt ist, kann ich mir nicht vorstellen, das Sie das machen müssen.Außerdem ist die Wohnung so nicht mehr vermietbar.Ich würde da nichts bezahlen, und zur Not zum Anwalt gehen, der weiß es dann ganz genau.
Leider kann ich da aber nichts 100% tiges sagrn, da ich die rechtliche Seite nicht genau kenne.Ich habe einen Mieterechtschutz und der kümmert sich immer um sowas, da ich auch so komische Vermieter habe, die meinen, sie können alles mit einem machen.Würde aber zur Sicherheit noch mal schriftlich, rückwirkend kündigen, aus dem Grund, da Ihre Oma sich nicht mehr selbst versorgen kann.Dann gibt es keine Probleme.
Liebe Grüße und einen angenehmen Tag.
Sonja

Hallo Kathleen,

also um fristlos zu kündigen bräuchtest du schon einen triftigen Grund und der liegt nicht vor.
Sprich, du müsstest in jedem Fall fristgerecht (gemäß Mietvertrag - schauen was da vereinbart wurde) kündigen.
Das ist meistens mit 1-2 Monaten Frist.

Wenn im Mietvertrag nichts eindeutig schriftlich vereinbart wurde, wie zu renovieren ist, dann braucht ihr auch nichts zu machen.

Grundsätzlich gilt nur das, was schriftlich vereinbart wurde.

NEIN - nur Besenrein übergeben !

Hallo Kathleen,
um deine Fragen beantworten zu können,ist es erforderlich den konkreten Mietvertrag zu kennen.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht, wenn es hart auf hart kommt, rechtlich anwendbar.
Mein Rat wäre, dass ihr euch rechtlich beraten lasst.
Es gibt öffentlich Rechtsberatungen o. Mietvereine die in solch einem Fall weiter helfen können.
Wünsche euch viel Erfolg u. alles Gute.
Liebe Grüße Heike

Vielen Dank euch allen,

Die Vermieterin hat gestern eingelenkt, wir brauchen nicht zu renovieren. Menschlichkeit hat hier wohl gesiegt, wer ne Unverschämtheit ne alte Frau nach 80 Jahren als Mieterin zu verklagen.