Renovierung vom Kinderspielplatz

hallo wwwhelfer,

ein folgender fiktiver Fall:

Ein sehr großes Haus von Nummer 7-25 hat im Hinterhof einen kleinen Spielplatz (Eine Schaukel die auf einem wackeligen und schimligen Holzgerüst hängt, eine Wippe die auch total verfault ist, ein Sandkasten der voll von Ameisen und nachwachsendem Grass ist und ein Klettergerüst mit einer Plastikrutsche die ihre Farbe schon längst verloren hat und auch der zustig nur noch von einer Schraube gehalten wird.) Die Wohnungen sind alle im Privatbesitz und es gibt eine Hausverwaltung. Die meisten Einwohner sind kinderlose Rentner. Der Hinterhof ist sehr groß und hat Vorrichtungen für Wäscheleinen.

Die Kinder können auf dem Spielplatz nicht mehr sicher spielen, aber die Hausverwaltung möchte nichts unternehmen, es wurden lediglich paar neue Schrauben aufs Zustieggerüst der Rutsche eingesetzt, letztes Jahr wurde der Spielplatz mit frischer Farbe übermalt und das wäre ausreichend. Nun wird den Kindern auch das Ball spielen untersagt da der Rasen beschädigt wird( an dem Platz wo die Kinder ball spielen wächst ein riesiger Baum und darunter kein Grass da dort immer zu dunkel ist.)

Könnte man als Mieter sich irgendwie durchsetzen das es eine Spielmöglichkeit für die Kinder gemacht wird? Könnte man den TÜV informieren damit die Hausverwaltung gezwungen würde etwas zu unternehmen??? Oder gebe es irgendwelche Schritte die man unternehmen könnte??

Danke

lg tancik

Hallo Tancik,

es gibt in der Tat Mittel und Wege, die HV auf Trab zu bringen. Schau mal bitte in den Aufzug auf das Farikschild, wann der eingebaut wurde. Oder falls es keinen gibt, auf die Plakette am Heizkessel im Keller. Und dann wäre noch das Bundesland interessant.

Gruß
smalbop

Hallo Tancik,

es gibt in der Tat Mittel und Wege, die HV auf Trab zu
bringen. Schau mal bitte in den Aufzug auf das Farikschild,
wann der eingebaut wurde. Oder falls es keinen gibt, auf die
Plakette am Heizkessel im Keller.

kein Aufzug vorhanden und wo der Heizkessel steht weis ich auch nicht
aber ich weis das der Spielplatz über 20 Jahre alt ist.

Und dann wäre noch das
Bundesland interessant.

Bayern

Gruß
smalbop

gruß tancik

Artikel 8 der bayerischen Bauordnung in der Fassung von 1998 (ältere finde ich im Internet leider nicht):

Kinderspielplätze
(1) Werden Gebäude mit insgesamt mehr als drei Wohnungen errichtet, so ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz in geeigneter Lage anzulegen und zu unterhalten; die Art, Größe und Ausstattung des Kinderspielplatzes richten sich nach Zahl, Art und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück.
(2) Der Bauherr darf den Kinderspielplatz auch auf einem geeigneten Grundstück in unmittelbarer Nähe des Baugrundstücks herstellen, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist. Kann der Bauherr den Kinderspielplatz nicht auf seinem Grundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der unmittelbaren Nähe herstellen, so kann er seine Verpflichtung nach Absatz 1 auch dadurch erfüllen, daß er sich der Gemeinde gegenüber verpflichtet, die Kosten für die Anlage und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes in angemessener Höhe zu tragen. Das gilt nur, wenn die Gemeinde in der Nähe des Baugrundstücks an Stelle des Bauherrn den vorgeschriebenen Kinderspielplatz oder einen der Allgemeinheit zugänglichen Kinderspielplatz herstellt oder herstellen läßt. Die Gemeinde kann Sicherheitsleistung in angemessener Höhe verlangen.
(3) Für bestehende Gebäude mit insgesamt mehr als drei Wohnungen auf einem Grundstück kann die Bauaufsichtsbehörde die Anlage oder Erweiterung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes verlangen. Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Art der Wohnungen oder ihre Umgebung die Anlage eines Kinderspielplatzes nicht erfordern. Dürfte hier keine Rolle spielen, da Kinder dort wohnen.

Es gibt zur Bay BO auch eine Durchführungsverordnung (DV Bay BO), in der genau beschrieben wird, wie groß der Spielplatz sein muss und wie er auszustatten ist. Am besten frägt man im Baurechtsamt nach, die müssen handeln, wenn rechtswidrige oder sogar gefährliche Zustände herrschen! Und nochmals: Das ganze ist keine freie Entscheidung der Miteigentümerversammlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft. Egeal wie verknöchert die Bewohner inzwischen sind. Siehe auch:

http://www.ihr-hausverwalter.com/html/kommentare.html

(Etwa in der Mitte.)

Gruß
smalbop

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