Renovierung von verfallener Wohnung notwendig?

Meine Oma wohnt seit 80 Jahren in einer Mietswohnung in der nie was gemacht wurde. Weil sie als alte Frau nicht umziehen wollte blieb sie drin wohnen. Doch nun
ist sie zu ihren Kindern mit ins Haus gezogen, weil sie in der alten Wohnung nicht mehr allein zurechtkommt.

Die alte Wohnung hat kein Bad, eine Toilette war nur im Keller, 2 Etagen tiefer,sie hat sich am Waschbecken gewaschen, nur im Wohnzimmer war ein Kohleofen, Kohle im Keller, Wände alle feucht, alte Fenster und Schimmel. Zum Vermieter bestand bis dato ein freundschaftliches Verhältnis. Mietvertrag wurde zuletzt 1993 neu aufgesetzt. Der Kündigungsparagraph wurde durchgestrichen und zur Wohnungsübergabe steht irgendwas von sauber und aufgeräumt. Weiterhin sind mehrere Punkte in dem Vertrag nicht eindeutig, wie Regelun gder Zahlung von Reparatur usw., da war nix angekreuzt.

Jedenfalls wurde mündlich vereinbart dass meine Oma jederzeit ausziehen kann. Das ist auch geschehen, wir haben die Wohnung ausgeräumt und sauber gemacht. Nun verlangt die Vermieterin dass wir alles renovieren, mit Tapete. Am liebsten will sie auch noch eine Monatsmiete mehr weil wir nicht genau wußten wie lang wir brauchen für den Umzug und waren dann schon eher fertig. Jedenfalls ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar,da wird nie wieder jemand einziehen, da auch die Vermieter kein Geld haben das Haus zu renovieren.

Sollen wir nun noch renovieren und was ist mit der Kündigung, es gibt nicht schriftliches? Oder sollen wir vorsichtshalber noch fristlos kündigen.

Leider kann ich hierzu nichts genaues sagen,aber schriftlich fristlos kündigen auf alle Fälle da die Wohnverhältnisse menschenunwürdig sind.kein Bad u.s.w. sind eindeutige Punkte der gesundheitliche Aspekt zählt auch dazu.Wenn möglich im Mieterbund nachfragen dort kennen sie sich am besten aus.
MfG A.Mösch

Hallo

Mangels mietvertaglicher Vereinbarungen gelten automatisch die gesetzlichen Vorgaben.
Hier hat der Mieter grundsätzlich eine 3-monatige Kündigungsfrist - gültig auch für alte Verträge.
Schönheitsreparaturen hat vom Gesetz her der Vermieter zu tragen, es ist aber eine Abwälzung auf den Mieter möglich, hierzu bitte den MV studieren. Gibt es keinen gültigen Passus, liegen die Schönheitsreparaturen beim Vermieter.

MfG

Hallo kathleen,
soweit ich weiss ist dieses Klausel, die zur Renovierung einer Wohnung verpflichtet, nicht mehr rechtsgültig, schau doch mal URteile dazu im Internet nach. Außerdem scheint es ja auch schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht haltbar zu sein, so eine Wohnung wie beschrieben renovieren zu müssen.
Mehr kann ich dir leider nicht dazu sagen.
Grüße
Bettina

also vom Gesetz her braucht man nicht renovieren und da auch keine Kündigungsfrist besteht also auch nix machen. Ich würde mir eine Bestätigung vom Auszug holen von den Vermietern.

Hallo Kathlen,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.

Samera

Hey Kathleen,

ich kann nur Vermutungen äußern. Ich würde definitiv schriftlich kündigen, sonst bleibt das Vertragsverhältnis bestehen. Es sei denn, du hast ein Schriftstück, wodrin der vermieter die mündliche Kündigung anerkennt.
Weiterhin ist das, was hier schon erwähnt wurde, auch richtig, und zwar das diese Renovierungsklausel keine Kraft mehr hat. Fakt ist aber auch, dass die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand, mindestens jedoch im Bezugszustand übergeben werden muß, dass heißt, es muß unter Umständen die regelmäßigen Schönheitsreparaturen nach BGB ( Küche /Bad / WC alle 2 Jahre, Wohnräume alle 5 jahre und Nebenräume alle 7 Jahre )nachgewiesen werden müssen. Mietzahlungstechnich werdet ihr für den Zeitraum bezahlen müssen, bis die Kündigung rechtens ist, alles andere würde ich sein lassen und im Zweifelsfall einen Rechtsstreit gelassen ins Auge sehen.

Gruß Jens

Vielen Dank euch allen, die Vermieterin hat nun doch engelenkt und wir müssen nicht renovieren und auch die Kündigung hat bestand. Hier hat Menschlichkeit gesiegt.