Hallo!
Angenommen jemand wäre vor 6 Monaten umgezogen und würde in einem Monat schon wieder ausziehen, weil die Wohnung sich leider als nicht passend herausgestellt hat.
Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag: „Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlags eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter zurück.[…]
Für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze maßgebend: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück 14% der Kosten.“
Weiter unten heißt es noch „Die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.“
Bei Übergabe der Wohnung wurde die Wohnung als vom Vormieter komplett gestrichen abgenommen. Allerdings war vereinbart, dass er das Wohnzimmer nicht streichen muss, da die Nachmieterin es ohnehin farbig streichen würde. Ein Familienmitglied der Nachmieterin meinte später, auch in den anderen Zimmern wäre bestimmt kein Handschlag getan worden. Die Übergabe erfolgte allerdings auch unter erheblichem Zugzwang, weil der Vormieter darauf bestand, quasi bis 0.00 Uhr seines Mieverhältnisses in der Wohnung bleiben zu können.
Nun hat die Nachmieterin das Gefühl, sie soll bei Auszug noch über den Tisch gezogen werden, weil der Makler jedem Besichtiger ausdrücklich erklärt, die Wohnung werde noch komplett neu gestrichen werden. Er hat der Nachmieterin auch schon einen Maler seines Vertrauens empfohlen, der das für rund 300€ machen würde.
Der Nachmieterin ist klar, dass sie die Farbe im Wohnzimmer wieder beseitigen muss. Im Grunde hat sie auch schon alles selbst gestrichen, aber es sieht wahrscheinlich nicht sehr fachgerecht aus. Sie wäre also durchaus bereit, einen Fachmann hinzu zu ziehen, aber nicht für die ganze Wohnung.
Das hat zwei Gründe:
a) Da die Wohnung laut Protokoll komplett neu gestrichen übernommen wurde, und noch kein Jahr vergangen ist, besteht laut Mietvertrag noch keine Notwendigkeit?
b) Da der Vormieter nicht gestrichen hat, möchte die Nachmieterin nicht seine Kosten aufgehalst kriegen. Nach 7 Monaten gibt sie die Wohnung genauso zurück, wie sie sie erhalten hat.
Ist das richtig gedacht? Was würde so eine Mieterin tun, um sich bestmöglich gegen Übervorteilungsversuche der vermietenden Partei abzusichern?
Viele Grüße
Silke