Renovierung vor dem Umzug

Hallo!

Angenommen jemand wäre vor 6 Monaten umgezogen und würde in einem Monat schon wieder ausziehen, weil die Wohnung sich leider als nicht passend herausgestellt hat.

Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag: „Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlags eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter zurück.[…]
Für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze maßgebend: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück 14% der Kosten.“
Weiter unten heißt es noch „Die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.“

Bei Übergabe der Wohnung wurde die Wohnung als vom Vormieter komplett gestrichen abgenommen. Allerdings war vereinbart, dass er das Wohnzimmer nicht streichen muss, da die Nachmieterin es ohnehin farbig streichen würde. Ein Familienmitglied der Nachmieterin meinte später, auch in den anderen Zimmern wäre bestimmt kein Handschlag getan worden. Die Übergabe erfolgte allerdings auch unter erheblichem Zugzwang, weil der Vormieter darauf bestand, quasi bis 0.00 Uhr seines Mieverhältnisses in der Wohnung bleiben zu können.

Nun hat die Nachmieterin das Gefühl, sie soll bei Auszug noch über den Tisch gezogen werden, weil der Makler jedem Besichtiger ausdrücklich erklärt, die Wohnung werde noch komplett neu gestrichen werden. Er hat der Nachmieterin auch schon einen Maler seines Vertrauens empfohlen, der das für rund 300€ machen würde.

Der Nachmieterin ist klar, dass sie die Farbe im Wohnzimmer wieder beseitigen muss. Im Grunde hat sie auch schon alles selbst gestrichen, aber es sieht wahrscheinlich nicht sehr fachgerecht aus. Sie wäre also durchaus bereit, einen Fachmann hinzu zu ziehen, aber nicht für die ganze Wohnung.
Das hat zwei Gründe:
a) Da die Wohnung laut Protokoll komplett neu gestrichen übernommen wurde, und noch kein Jahr vergangen ist, besteht laut Mietvertrag noch keine Notwendigkeit?
b) Da der Vormieter nicht gestrichen hat, möchte die Nachmieterin nicht seine Kosten aufgehalst kriegen. Nach 7 Monaten gibt sie die Wohnung genauso zurück, wie sie sie erhalten hat.

Ist das richtig gedacht? Was würde so eine Mieterin tun, um sich bestmöglich gegen Übervorteilungsversuche der vermietenden Partei abzusichern?

Viele Grüße
Silke

Hallo

Angenommen jemand wäre vor 6 Monaten umgezogen und würde in
einem Monat schon wieder ausziehen, weil die Wohnung sich
leider als nicht passend herausgestellt hat.

Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag: „Liegen die
letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als
1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund
eines Voranschlags eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter
zurück.[…]
Für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende
Prozentsätze maßgebend: Liegen die letzten
Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr
zurück 14% der Kosten.“
Weiter unten heißt es noch „Die vorstehenden Fristen kommen je
nach Zustand der Mietsache in Anwendung.“

Bei Übergabe der Wohnung wurde die Wohnung als vom Vormieter
komplett gestrichen abgenommen. Allerdings war vereinbart,
dass er das Wohnzimmer nicht streichen muss, da die
Nachmieterin es ohnehin farbig streichen würde.

Dieser Raum muss vollständig gestrichen werden.

Ein

Familienmitglied der Nachmieterin meinte später, auch in den
anderen Zimmern wäre bestimmt kein Handschlag getan worden.
Die Übergabe erfolgte allerdings auch unter erheblichem
Zugzwang, weil der Vormieter darauf bestand, quasi bis 0.00
Uhr seines Mieverhältnisses in der Wohnung bleiben zu können.

Ger Zugzwang spielt keine Rolle. Hier kommt es nur auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Der Verweis "Länger als ein Jahr … bezieht sich nur auf das Mietverhältnis des jetzigen Mieters, nicht auf die Gesamtdauer der nicht vorgenommenen Renovierungsarbeiten. Soweit also keien Schäden ( Flecken oder Beschädigungen der Wände und Decken entstanden sind, hat der jetzige Mieter keine weiteren Leistungen zu bringen.

Nun hat die Nachmieterin das Gefühl, sie soll bei Auszug noch
über den Tisch gezogen werden, weil der Makler jedem
Besichtiger ausdrücklich erklärt, die Wohnung werde noch
komplett neu gestrichen werden. Er hat der Nachmieterin auch
schon einen Maler seines Vertrauens empfohlen, der das für
rund 300€ machen würde.

Der Makler hat hier keine Weisungsbefugnis.

Der Nachmieterin ist klar, dass sie die Farbe im Wohnzimmer
wieder beseitigen muss. Im Grunde hat sie auch schon alles
selbst gestrichen, aber es sieht wahrscheinlich nicht sehr
fachgerecht aus. Sie wäre also durchaus bereit, einen Fachmann
hinzu zu ziehen, aber nicht für die ganze Wohnung.
Das hat zwei Gründe:
a) Da die Wohnung laut Protokoll komplett neu gestrichen
übernommen wurde, und noch kein Jahr vergangen ist, besteht
laut Mietvertrag noch keine Notwendigkeit?

richtig

b) Da der Vormieter nicht gestrichen hat, möchte die
Nachmieterin nicht seine Kosten aufgehalst kriegen. Nach 7
Monaten gibt sie die Wohnung genauso zurück, wie sie sie
erhalten hat.

dieses Argment greift nicht. Es geift nur der Verweis auf den Mietvertrag, dass erst wenn der Mieter länger als ein Jahr in der Wohnung wohnt er zu Schönheitsreparaturen anteilig verpflichtet ist.

Ist das richtig gedacht? Was würde so eine Mieterin tun, um
sich bestmöglich gegen Übervorteilungsversuche der
vermietenden Partei abzusichern?

Keine einzige Äußerung, dass renoviert wird. Es reicht aus, den Makler hinzuweisen, dass sich der jetzige Mieter an die Vorgaben im Mietvertrag hält und es keiner weiteren Diskussion bedarf.

Gruss Günter

Hallo!

Danke für die Klärung.

Das heißt also, die Nachmieterin stellt das farbig gestrichene Wohnzimmer wieder her und zieht dann mit gutem Gewissen aus, da Beschädigungen irgendwelcher Art nicht entstanden sind?

Der Makler hat vermutlich doch mehr Weisungsbefugnisse als normalerweise. Der Vermieter ist nie persönlich in Erscheinung getreten, er verlässt sich komplett auf das, was der Hausverwalter sagt. Dieser wiederum stützt sich auf den Makler.
Bei der Übergabe der Wohnung vom Vormieter an die jetzige Mieterin war z.B. nur der Makler anwesend, folglich beurteilte dieser auch den Zustand der Räume.

Da vor 7 Monaten im Übergabeprotokoll unterschrieben wurde, dass die Räume frisch renoviert sind, hat der Makler aber wohl keinen Grund, zu behaupten, es müsse jetzt noch einmal frisch gestrichen werden - auch wenn er das den Interessenten jedesmal erzählt?
Die Wohnung ist ganz allgemein in einem recht heruntergekommenen Zustand - an dem die jetzige Mieterin allerdings keinen Anteil hat.

Vielen Dank und viele Grüße
Silke

allo

Das heißt also, die Nachmieterin stellt das farbig gestrichene
Wohnzimmer wieder her und zieht dann mit gutem Gewissen aus,
da Beschädigungen irgendwelcher Art nicht entstanden sind?

ja

Der Makler hat vermutlich doch mehr Weisungsbefugnisse als
normalerweise. Der Vermieter ist nie persönlich in Erscheinung
getreten, er verlässt sich komplett auf das, was der
Hausverwalter sagt. Dieser wiederum stützt sich auf den
Makler.
Bei der Übergabe der Wohnung vom Vormieter an die jetzige
Mieterin war z.B. nur der Makler anwesend, folglich beurteilte
dieser auch den Zustand der Räume.

Da vor 7 Monaten im Übergabeprotokoll unterschrieben wurde,
dass die Räume frisch renoviert sind, hat der Makler aber wohl
keinen Grund, zu behaupten, es müsse jetzt noch einmal frisch
gestrichen werden - auch wenn er das den Interessenten
jedesmal erzählt?

korrekt

Die Wohnung ist ganz allgemein in einem recht
heruntergekommenen Zustand - an dem die jetzige Mieterin
allerdings keinen Anteil hat.

GRuss Günter