wir wollen uns ein Haus kaufen, bei dem noch einige Renovierungen anliegen, unter anderem wollen wir auch einen Durchbruch von der Küche zum Esszimmer machen. Nun ist mit dem Verkäufer soweit vereinbart, dass wir eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen, damit wir vor der Eintragung ins Grundbuch schon renovieren können (tapezieren, streichen etc…) Natürlich wollen wir mit dem Durchbruch anfangen, da dieser am meisten Dreck verursacht. Der Makler jedoch meinte, dass wir damit lieber warten sollten bis alles entgültig unterschrieben ist, da es sonst hinterher Ärger geben kann falls der Kauf aus irgendeinem Grund doch nicht stattfinden sollte. Ist für diesen Fall den nicht die Sicherheitsleistung da um die Wand/ den Teil der Wand ggf. wieder aufzubauen?? Ich habe nämlich keine Lust und vor allem nicht die Möglichkeit bis zur Grundbucheintragung zu warten und dann die doppelte Belastung (Miete alte Wohnung und Abtrag für’s Haus) zu berappen damit ich endlich mit der Renovierung anfangen kann.
Vielleicht kann mir hier ja einer mal sagen, was ich am besten machen kann/sollte.
Hi,
für den Verkäufer ist dann ja alles perfekt:
ihr macht den Durchbruch und er verkauft dann nicht und behält die Sicherungsleistung als Schadensersatz für die kaputte Mauer und ihr habt dann für lau geschuftet.
PS ich bräuchte umgekehrt noch jemanden der mir eine Mauer hochzieht, habt ihr Interesse ?(natürlich nur gegen Sicherheitsleistung von euch in höhe von mind. 15.000 €)
Kaufvertrag war notariell beurkundet und wir haben durchgeboxt Schlüssel fürs Haus zu bekommen und mit der Arbeit anzufangen.
Bei uns wars das Bad in dem wir alles rausgerissen haben.
Wir mussten nichts dafür hinterlegen.
Also wenn ihr das so vereinbaren könnt (vielleicht mit der Begründung wer schuftet schon und macht dann den Rüchzieher?) würde ich es wagen.
Ansonsten nicht.
erstmal vielen Dank für die „schlaue Antwort“ an draggonkid. Hat mir nicht wirklich geholfen und dass mit der Wand hochziehen gegen Sicherheitsleistung ist ja nicht wirklich schlau. Man muss ja nicht immer an das böse im Menschen glauben, schließlich will er ja verkaufen und sucht nicht jmd. der das Haus seiner verstorbenen Mutter günstig renoviert.
Aber nun nochmal zu der rechtlichen Seite. Ich habe im ersten Artikel vergessen zu erwähnen, dass wir bei dem ersten Termin bereits die Auflassung zumindest vormerken lassen wollen. Ändert das die Sache vielleicht zu unserem Vorteil ?? Oder hat das damit gar nichts zu tun, da ich überall nur etwas von Grundstück gelesen habe?!
Nein. Nochmal: Erst wenn der Kaufvertrag beurkundet ist, würde
ich an dem Haus etwas machen, sonst riskierst Du, dass der
Vertrag doch noch platzt.
Ist mit der Beurkundung der erste Notartermin gemeint, denn der Eintrag ins Grundbuch dauert in der Regel ja nun noch ein bíßchen nach der Beurkundung. Natürlich ist es selbstverständlich, dass wir von Anfang an erst nach der Beurkundung (incl. Auflassung) beim Notar, anfangen wollen zu renovieren(hatte ich das vorher nicht erwähnt?).Die Kontonummer für das Notaranderkonto für die Sicherheitsleistung erhalten wir ja eh erst bei der Beurkundung. Sieht die Sache nun anders aus??
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist Eure Position deutlich besser. Vielleicht doch noch einmal juristisch beraten lassen, da könnte es auf Feinheiten ankommen.