Hallo,
ich habe mein Haus verkauft. Kaufvertrag ist notariell beurkundet, Auflassungsvormerkung bis zu entgültigen Übergabe im Grundbuch eingetragen. Die bald neuen Besitzer fragen jetzt an, ob sie zum Renovieren schon vorher Zugang zum Haus bekommen können. Falls bis zur entgültigen Übergabe des Hauses etwas kaputt geht trage ich aber die finanzielle Verantwortung. Wie risikoreich ist es so etwas zu erlauben. Ist es üblich?
Ich will den Leuten keine Steine in den Weg legen. Wäre es nicht vielleicht besser zu versuchen die Übergabe einfach zwei Wochen vor dem eigentlich festgesetzten Termin zu machen? Dann bin ich nicht mehr im Risiko und die neuen Besitzer können schon renovieren.
Was meint ihr?
Grüße,
Jil
Hallo Jil,
Ist es üblich?
Nein
Was meint ihr?
Diese Frage hatte wir gerade erst, allerdings aus der Sicht eines Käufers. Mein Rat: Wenn der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat, ob an Dich oder an den Notar ist egal, dann würde ich ihn ins Haus lassen. Vorher nicht. Trotz unterschriebenm Kaufvertrag kann theoretisch immer noch etwas schief gehen. Das Darlehen könnte nicht ausbezahlt werden (falls eine Finanzierung ism Spiel ist), der Käufer könnte verunglücken etc. Dieses Risiko würde ich nicht übernehmen wollen.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
kommt darauf an, was gemacht wird.
Malerarbeiten, Tapeten etc geht normalerweise in Ordnung.
Mauern abreißen, etc, kurz, dort wo etwas schief gehen kann und die Substanz des Hauses gefährdet wird, sollte man nicht zustimmen.
Auch sollte man immer die Einschränkung machen: nicht zu Wohnzwecken. Sonst hat man einen Mieter falls es schief geht.
Viele Grüße
Peter
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Eine solche Frage wird meist schon beim Notar beantwortet.
Ist dies noch nicht geschehen, sollte man immer die eventuellen Schäden einkalkulieren.
Doch denk dran, noch ist es dein Haus, du kannst damit machen was du willst, bzw anderen eine Befugniss erteilen etwas machen zu lassen. Gibts du Jemandem eine Erlaubnis, haftest du allein für die Schäden.