Meine Tochter ist am 01.02.2010 in eine unsanierte Wohnung ( verschiedene Farben an den Wänden ) eingezogen. Jetzt nach 2 1/2 Jahren ist sie wieder ausgezogen . Im Mietvertrag steht das sie die Räume aller 3/5/7 Jahre renovieren sollte ( nicht muß ). Aber spätestens bei Auszug die Wohnung zu Renovieren ist.( muß ) Ist das so richtig oder muß sie garnichts machen. Ich brauche dringend und schnell Antworten möglichts mit Quellen-angabe. Danke Karsten
Moin, die Unsicherheit dbzgl. kann ich gut nachvollziehen. Grundsatz bei den Renovierungen ist, ein Mieter soll nur für Renovierungsarbeiten aufkommen, die er selbst verursacht/verwohnt hat. Es kommt hier wirklich auf den genauen Wortlaut im Vertrag an. Bei schwammigen Sachen wäre es aber fair zu versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen. Die Gerichte entscheiden immer mehr für die Mieter, mit der Folge, dass die Grundmiete steigen muss, weil es immer weniger ordentliche Mieter gibt. Jeder versucht sich auf irgendwelche Gerichtsurteile zu berufen, die in den wenigsten Fällen die Vermieter kennen. Aber lesen sie hier: http://m.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoen…
Hallo,
sie muss nicht renovieren, da sie die Wohnung auch im unrenovierten Zustand übernommen hat. Der Mieter muss laut BGH nur renovieren, was er abgewohnt hat. Genauere Auskunft bekommt man hier: http://www.justanswer.de/sip/miet-weg-recht/?r=ppc|g…
LG Suse
Maßgeblich kommt es darauf an, ob der Inhalt des mv dazu führt, das die Vereinbarung bzgl. Der Schönheitsreparaturen Starr ist. Ist sie es, so ist darin festgelegtes lt. BGH ungeschrieben und die Mieterin ist zur Erringung der arbeiten nicht verpflichtet.
Meine Tochter ist am 01.02.2010 in eine unsanierte Wohnung (
verschiedene Farben an den Wänden ) eingezogen. Jetzt nach 2
1/2 Jahren ist sie wieder ausgezogen . Im Mietvertrag steht
das sie die Räume aller 3/5/7 Jahre renovieren sollte ( nicht
muß ). Aber spätestens bei Auszug die Wohnung zu Renovieren
ist.( muß ) Ist das so richtig oder muß sie garnichts machen.
Ich brauche dringend und schnell Antworten möglichts mit
Quellen-angabe. Danke Karsten
Es kommt auf den Mietvertrag an. Habe ein paar Links gefunden, die vielleicht weiter helfen:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…
http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenhei…
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/scho…
Im letzten Link (Focus.de) ist besonders folgender Abschnitt interessant:
„Unwirksam sind Klauseln, die Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan vorschreiben (BGH, Az. VIII ZR 361/03, 152/05 und 178/05) oder schwammig formuliert sind (BGH, Az. VIII ZR 339/03). Starr bedeutet, dass der Mieter laut Mietvertrag nach Ablauf der Fristen auf jeden Fall renovieren muss.
…“
Mit Daumen drückend, dass der Auszug unproblematisch laufen wird, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, Roland.
Hallo Karsten, das geht ja schon in Richtung Vertragsrecht und da kommt es auf den gültigen Mietvertrag an: In welchem Zustand ist die Wohnung zurückzugeben? Ist meistens im renovierten oder mangelfreien Zustand
Die von Dir angesprochenen Fristen gelten natürlich nur für eine längere Bezugsdauer und sind auch nur bei entsprechender Abnutzung der Wohnung relevant. Der Umstand, das deine Tochter die Wohnung unrenoviert übernommen hat, entbindet sie leider nicht von ihrer Renovierungspflicht. Aber vielleicht ist ja der Vermieter mit einer ähnlichen Nachmieterregelung einverstanden? Grüße und viel Erfolg
Es gilt zunächst einmal das, was im Mietvertrag hinsichtlich der Schönheitsreparaturen vereinbart wurde. Sie können das aber im Zweifel auch kostenintensiv gerichtlich klären lassen.
Hallo
Dazu kann ich leider gar nichts sagen.
Gruß Nino