ich möchte meine Küche renovieren am liebsten im mexikanischen stil in gelb/orange mit wischtechnik. wenn ich nach ca. 2 jahren ausziehen sollte der anstrich noch immer ansehnlich ist muß ich dann neu in neutralerer farbe renovieren? oder kann man davon aus gehen das mein geschmack im rahmen des durchschnitts ist und geduldet werden muß?
Hi Charly,
entscheidend ist :
a) was steht im Mietvertrag ? Renovierung bei Auszug?
b)Zustand und ob event.dem Vermieter bzw. Nachmieter der mex.Stil gefällt.- dann ist das eine Verhandlungssache.
Gruß
Heiner
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Hallo, ich habe gerade einen Gerichtsfall verloren. Es ging darum ob eine Bildtapete in der Größe 2*3 Meter zumutbar ist oder nicht. Der zuständige Amtsrichter bejahte diesen Streitpunkt. Ich denke aber, dass Du nicht erst vor Gericht gehen möchtest und deshalb empfehle ich Dir: Richt Dich nach der 2. BV , d.h. streichen, weissen, kalken bzw. neu tapetieren.
BB
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Hallo
Grundsätzlich kommt es auf den Mietvertrag an. Wenn da nichts entsprechendes steht, sehe ich eigentlich kein Problem. In den meisten ist es aber so, dass man die Wohnung in den Zustand bringen muss, wie man sie bekommen hat. So war es zumindest bei mir und einigen Bekannten von mir in Wien. Aber das gilt nur für größere Sachen. Gebrauchsspuren wie ein leichter zerkratzter Boden muss nicht erneuert werden. Wenn du handwerklich begabt bist solltest du das alles eigentlich hinbekommen, aber wenn du davon keine Ahnung hast, oder einfach keine Lust hast machen das auch viele Firmen für Renovierung. Ich hab damals alles selber gemacht, hat ca. 2 Tage gedauert mit Ausmalen und ähnlichen.