hallo , ich habe letztes Jahr umgezogen und wurde meine Kaution für die Renovierung der alte Wohnung verrechnet. Man kann manche handwerkliche Tätigkeiten in Nebenkosten von Steuer absetzen , da wollte ich fragen weil meine Kaution auch für handwerkliche Tätigkeit genutzt wurde , kann ich vom Steuer absetzen ?
Servus,
in § 35a Abs 5 EStG steht dazu:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
Besorg Dir also eine Rechnung über die Leistungen, die mit der Kaution verrechnet worden sind. Wichtig: Nur die Tätigkeit wirkt sich aus, nicht das Material. Es müssen also die berechneten Mannstunden ausgewiesen sein. USt nicht vergessen.
Schöne Grüße
MM