Renovierungs vor dem wohnen

Hallo liebe Community,aufgrung das wir in eine größere Wohnung umziehen müssen (4-Raumwohnung), haben wir gesucht und eine vom Schnitt her gute Wohnung gefunden. Das Problem an dieser Wohnung ist aber, das sie vom rein optischen Zustand in einen „bescheidenen“ Zustand ist, soll heißen, das man sie komplett renovieren müsste, bevor man da wohnen könnte. Die Wohnung hat ca 90m², man müsste alle Tapeten entfernen, also Wand und Decke, neu Tapezieren und Streichen, Türen austauschen, wegen Beschädigungen, der Bodenbelag (Lenoleumboden) ist in einem schlechten Zustand, Bad und Küche müsste man Fliesen entfernen und gegebenenfalls neu machen und einige Fenster sind nicht richtig eingebaut, bzw nicht richtig gedämmt.

Natürlich fragen sich einige, wie man so ne Wohnung nehmen kann?! Das liegt daran, das sie von den Kosten so gut ist und erst kürzlich ne Sanierung der Fassade vorgenommen wurde und neue Balkons angebaut wurde, desweiteren liegt die Kita für unser Kind sehr nahe. Andere Wohnungen in der Umgebung gehören Genossenschaften und sind für uns nicht zu haben, als was weiter weg wäre, wären mit Mehrkosten verbunden durch Bus und Bahn. =)

Darum jetzt die eigentliche Frage, was man vom Vermietung an Renovierungskosten verlangen kann, damit man die Wohnung in ein bewohnbaren Zustand bringt?!

Hallo!

verlangen kann man alles, auch Übernahme der Umzugskosten.

Nur ob Vermieter auch nur einen Euro rausrückt oder in Renovierung investiert ist mehr als ungewiss. Denn warum ist es bisher nicht geschehen ? kein Geld mehr da nach der Fassadenrenovierung und Balkoneinbau ?

Austausch von Türen (warum?) und Fliesenarbeiten, Arbeiten an Fenstern gehören NIE zu den vom Mieter zu tragenden Renovierungen(im Sinne von Schönheitsreparaturen).

Das wäre Vermietersache.  Ist es so schlecht und verbraucht, das es gemacht werden müsste ?  Dann sollte man das auch vertraglich vereinbaren, das es vor Einzug gemacht wird.

Sonst mietet man nicht !  Egal ob günstig gelegen und preiswert.

Wenn Mieter das alles selbst machen soll,dann müsste man ja einen mehrmonatigen Mieterlass vereinbaren .

Warum wären Genossenschaftswohnungen nicht zu haben ? man muss Mitglied werden und einen Anteil kaufen, der wäre ja aber nicht verloren,man bekommt ihn bei Auszug zurück.

MfG
duck313

Darum jetzt die eigentliche Frage, was man vom Vermietung an
Renovierungskosten verlangen kann, damit man die Wohnung in
ein bewohnbaren Zustand bringt?!

gar nichts. es ist allein sache des vermieters, in welchem zustand er die wohnung anbietet. und weiter: wenn die mängel bei anmietung bekannt sind (ider zumindest sein könnten), ist auch eine mietminderung deswegen ausgeschlossen.

hi,

gemietet wie gesehen, außer es ist etwas anderes vereinbart oder grundlegende Mängel vorhanden (nein, keine optischen - sondern echte Mängel wie kein Wasser und dergleichen).
Aufgezählt ist kein Mangel der die Bezeichnung ‚unbewohnbar‘ rechtfertigen würde.

Im Normalfall würde man sich um 180° drehen und gehen oder mit dem Vermieter über eine Renovierung verhandeln, natürlich auch über eine Kostenübernahme.
Erst mieten und dann verhandeln ist für den Mieter ein eher ungünstiger Standpunkt, dies sollte man vorher klären.

Verpflichtet ist er in beiden Fällen zu keiner optischen Aufwertung, der Mieter wird auch seinen Beitrag leisten müssen um es dem Vermieter schmackhaft zu machen.

grüße
lipi

Generell würde der Vermieter Renovierungskosten übernehmen, da die Wohnung wirklich überarbeitungswürdig ist aber diese wollen für die Renovierung nur 100€ pro Raum geben, was mir für die Art von arbeiten zu wenig erscheint. Deshalb wollte ich mal nen Allgemeinen Rat haben, was man pro Raum verhandeln könnte?!

Von einem Malermeister haben wir zu hören bekommen, das man 500€ pro Raum verlangen könnte, bei den Art von Renovierungsarbeiten.

Das Türen und Fenster vom Vermieter getragen werden müssen, wissen wir schon.

Vielleicht hat da wer schon mal sowas mitgemacht, eine Wohnung vor einzug zu renovieren und wollten da mal ne opjektive Meinung hören, in wie weit man verhandeln könnte?! Zum Beispiel 3-4 Monate nur Kaltmiete oder halt übernahme von den Renovierungskosten von vielleicht 300-400€ pro Raum?!

hi,

Von einem Malermeister haben wir zu hören bekommen, das man
500€ pro Raum verlangen könnte, bei den Art von
Renovierungsarbeiten.

verlangen und bekommen sind grundlegend verschiedene Dinge. Das hat auch nix mit Recht zutun, denn es steht einem eine Pauschale von 0,-- Euro zu.

Das Türen und Fenster vom Vermieter getragen werden müssen,
wissen wir schon.

Dann wird euch noch eine Überraschung bevor stehen, solang die Türen und Fenster ihren Zweck erfüllen.

Zum Beispiel 3-4 Monate nur Kaltmiete oder halt übernahme von den
Renovierungskosten von vielleicht 300-400€ pro Raum?!

Wer soll das hier abschätzen? Du sprichst von unbewohnbar, da reichen keine 500€/Zimmer. Beim Bad nicht mal ansatzweise.
Pauschal würde ich persönlich nicht Abgelten wollen. Das gibt nur Streit wenn über Art und den Umfang keine Einigkeit besteht.
Üblicher ist wohl die Übernahme der Materialkosten durch den VM, sowie - je nach Umfang - erlass der Kaltmiete für einen gewissen Zeitraum.

Du hattest erwähnt, dass die Wohnung vergleichsweise preiswert ist.
Das würde ich schon für ein entgegenkommen des VM halten. Wenn er sie auf seine Kosten renoviert (und so ist ja dein Plan) wird sicher auch der Preis angepasst.
Man kann ja keine Bruchbude mieten, auf VM kosten sanieren (da ja unbewohnbar…) oder aufwendig Renovieren und dann Miete für eine Bruchbude zahlen wollen.

grüße
lipi

Natürlich ist die angebotene Wohnung in dem Zustand günstig.

Aber genau so bietet er sie nun mal an - renovierungsbedürftig meint nun nicht unbewohnbar :open_mouth:

Wenn ihr nicht akzeptiert, für niedrigen Mietzins selbst Hand anzulegen, wird er die Wohnung nur deshalb in einen besseren Austattungszustand versetzen, mit dem er auch mehr Miete verlangen kann :open_mouth:

Offenbar scheut er aber Renovierungskosten, die er vmtl. erst in 10 Jahren reinvestiert bekäme und dürfte sich da eher einen anderen Mieter aussuchen, der gerne nach eigenen Geschmacksvorstellungen tapeziert und malert und an den Fliesenspiegeln und Zimmertüren nichts zu meckern hat.

Und bekommt vlt. sogar ein paar Flaschen Bauschaum oder eine Monatsmiete geschenkt, wenn er die Fenster selbst ordentlich abdichtet, bevor er renoviert.

G imager

Moin auch,

warum schlagt ihr nicht dem Vermieter vor (und nehmt das auch schriftlich in den Mietvertrag auf) dass ihr auf eure Kosten renoviert, der Vermieter durch den verbesserten zustand nicht die Miete erhöhen darf und im Gegenzug ihr beim Auszug nicht renovieren müsst.

Damit wäre doch allen geholfen.

Ralph