Hallo,
angenommen, ein Mieter wohnt 15 Jahre zur Miete und zieht dann aus. Welche Renovierungsansprüche kann der Vermieter an den Mieter stellen? Ich denke jetzt insbesondere an die „Wiederherstellung“ abgenutzer Teppichböden und anderer Bodenbeläge, an matt gewordene Badewannen usw. Sind solche „Veränderungen“ mit der Miete abgegolten oder hat der Vermieter einen Anspruch auf Renovierung? Die Wände werden, wie im Mietvertrag vereinbart, natürlich beim Auszug wieder weiß gestrichen.
Danke
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Die Abnutzung von Teppichböden und normale Nutzungsspuren an der Badewanne sind mit der Miete abgegolten. Wegen der Renovierung sollte man sich den betreffenden Passus im Mietvertrag genau durchlesen. Sollten dort starre Fristen angegeben sein, die nicht durch Formulierungen wie ‚im allgemeinen‘ relativiert werden, ist wahrscheinlich die ganze Renovierungsklausel ungültig und es muss gar nicht renoviert werden.