Hallöchen,
mich würde interessieren wenn z.b. in einer Wohnanlage mit mehreren Parteien arbeiten ausgeführt werden wie z.b. Malerarbeiten innen, etc. oder z.b. die Wartung der Tiefgarage z.b. eines Rolltores.
Kenn mich jetzt nicht besonders aus aber mein Rechtsverständnis würde sagen dass es sich um werterhaltende Maßnahmen handelt die der Eigentümer zahlen muss.
Oder darf in solchen Fällen die Hausverwaltung solche posten über die Nebenkostenabrechnung den Mietern in Rechnung stellen ???
Vielen Dank
Gruß Micha
Morgen,
mich würde interessieren wenn z.b. in einer Wohnanlage mit
mehreren Parteien arbeiten ausgeführt werden wie z.b.
Malerarbeiten innen, etc. oder z.b. die Wartung der Tiefgarage
z.b. eines Rolltores.
Kenn mich jetzt nicht besonders aus aber mein
Rechtsverständnis würde sagen dass es sich um werterhaltende
Maßnahmen handelt die der Eigentümer zahlen muss.
Oder darf in solchen Fällen die Hausverwaltung solche posten
über die Nebenkostenabrechnung den Mietern in Rechnung stellen
Ist denn die Garage mit im Wohnraummietvertrag mit enthalten?
Wenn ja und dort auch die Betriebskostenumlagen vereinbart worden sind, ist zumindest die Wartung des Garagentores umlegbar.
Die Malerarbeiten gehören zur Instandhaltung und sind nicht umlegbar.
Was alles umlegbar ist, steht in der Betriebskostenverordnung, welche ich dir mal als Link reinstelle.
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/Betrie…
Gruß
Stiefel