Da vor einigen Wochen mein Schwiegervater verstoben ist, und meine Frau die einzige von drei Kindern(Sohn 20 Jahre nicht gesehen,Tochter aus erster Ehe noch nie gesehen) war, habe ich folgende Frage?
Da mein Schwiegervater 35 Jahre lang in der selben Wohnung lebte und sehr starker Raucher war,und auch sonst in dieser Wohnung einbaute was er wollte. Haben meine Brüder und ich mitlerweile ca.180 Stunden für Putz-Maler und sonstige Renovierungsarbeiten erbracht.Kann man die erbrachte Leistung in irgendeiner weise vom Erbe
abziehen, da eine kleine Geldsumme vorhanden ist,oder war die ganze Arbeit nur eigenvergnügen?
Zunächst einmal mein Beileid.
Leider kann ich aber hier nicht weiterhelfen.
Grundsätzlich ist bei solchen Fragen (Von wem kann ich Geld verlangen?) immer zu prüfen, aus welchem Grund denn überhaupt Geld gefordert wird. Bestanden Verträge, Aufträge etc.? Innerhalb von Familienverhältnissen wird aber für gewöhnlich davon auszugehen sein, dass es sich um bloße Gefälligkeiten gehandelt hat, so dass kein Entgeltanspruch entsteht. Dies kann im Einzelfall natürlich anders sein.
Zu Forderungen gegen Erben ist immer zu beachten, dass diese im Regelfall nur bestehen, wenn Forderungen gegen die/den Verstorbene/n bestanden. Wenn man kein Geld vom Verstorbenen verlangen konnte, so kann man dies grundsätzlich auch nicht vom Erben.
Wie das nun in Ihrem Fall zu behandeln wäre, kann ich Ihnen leider nicht sagen. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.
Mit freundlichem Gruß
Sorry da muss ich passen!!
l,g, souldiva
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
müsste man sich mal erkundigen ob das gehen würde.
an und für sich müssten sie das mit dem vermieter klären denn im endeffekt ist es seine wohnung.
und da ich die genauen verhältnisse nicht kenne kann ich da leider nicht weiter drauf eingehen…
Hallo,
da ich einige Tage nicht zu Hause war kann ich erst jetzt antworten. Nach meinem Rechtsverständnis ist dies keine einfache Antwort, da die Fragestellung nicht ganz klar ist. Handelt es sich bei der Wohnung des Verstorbenen um eine Mietwohnung, die geräumt werden musste oder ist dies Eigentum? Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, stellt sich die Frage, was hinsichtlich der Renovierungsarbeiten vereinbart wurde. Geht man davon aus, dass es ein derartiges älteres Mietverhältnis ist, müsste die Wohnung wohl vor Rückgabe an den Vermieter renoviert werden. Diese Kosten wären aus dem Erbe zu tragen. Für Eure Arbeiten könnte man auf jeden Fall die Materialkosten und nach der Schätzung eines Handwerkers angemessene Arbeitsstunden berücksichtigen. Die Schwierigkeit ergibt sich sicher daraus, wer der Auftraggeber ist. Gibt es Verhandlungen mit dem Nachlassgericht? Wenn 3 Erben vorhanden sind, müssten diese einen Erbschein beantragen und das Gericht müsste einen sogenannten Nachlassverwalter einsetzen. Meist ist dies ein Anwalt. Mit dem müssten Sie sich dann wegen der Bezahlung in Verbindung setzen.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Zauder
Bin zwar kein Fachmann, aber ich denke, dass die Erben dafür zu sorgen haben die Wohnung ordnungsgemäß zurück zu geben. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen -dafür erben sie ja-.
Da vor einigen Wochen mein Schwiegervater verstoben ist, und
meine Frau die einzige von drei Kindern(Sohn 20 Jahre nicht
gesehen,Tochter aus erster Ehe noch nie gesehen) war, habe ich
folgende Frage?
Da mein Schwiegervater 35 Jahre lang in der selben Wohnung
lebte und sehr starker Raucher war,und auch sonst in dieser
Wohnung einbaute was er wollte. Haben meine Brüder und ich
mitlerweile ca.180 Stunden für Putz-Maler und sonstige
Renovierungsarbeiten erbracht.Kann man die erbrachte Leistung
in irgendeiner weise vom Erbe
abziehen, da eine kleine Geldsumme vorhanden ist,oder war die
ganze Arbeit nur eigenvergnügen?