Guten Tag,
welches Recht hat ein Mieter in Bezug auf die Qualität von Renovierungsarbeiten, welche vom Vermieter in Auftrag gegeben wurden?
Ist dabei darauf zu achten in welcher preislichen Kategorie sich das gemietete Objekt befindet?
Mit freundlichen Grüßen,
B. Shark
Guten Tag,
welches Recht hat ein Mieter in Bezug auf die Qualität von
Renovierungsarbeiten, welche vom Vermieter in Auftrag gegeben
wurden?
Ist dabei darauf zu achten in welcher preislichen Kategorie
sich das gemietete Objekt befindet?
Hi,
könntest Du präzisieren um welche Art von Renovierungsarbeiten es sich handelt?
Geht es um Renovierungen in den vermieteten Räumen oder im nicht mitgemieteten Aussenbereich?
Welche Mängel liegen vor?
Gruß
Tina
Hallo
es geht hier um Renovierungen in den angemieteten Räumen. Unter anderem:
Eine schlecht verbaute Eingangstür
sehr schlecht verbaute Lüftungsöffnungen im Bad
offene Stromleitungen
Die Liste ist recht lang, das sind aber die markantesten Punkte.
Anzumerken ist, dass der Mieter den Vermieter bereits mehrfach auf den Umstand hingewiesen hat, es wurden auch Handwerker geschickt, welche die Mängel jedoch nicht wirklich behoben haben.
Hi,
in diesem Fall wendet man sich an einen Anwalt oder einen Mietverein und läßt prüfen, ob und in welcher Höhe man die Miete kürzen kann.
Bei manchen Dingen ist es so, daß man mietet wie gesehen, dann dürfte hierfür keine Kürzung möglich sein (wenn die Eingangstüre schon bei Mietbesichtigung schlecht eingebaut war, beispielsweise).
Gruß
Tina