Renovierungsfrage bei Auszug

Hallo,

ich habe meine Wohnung gekündigt, in der ich 8 Jahre wohnte. Vor dem Auszug werde ich selbstverständlich alles komplett neu streichen. Vor einer Wand habe ich eine 100 cm hohe und 150 cm breite Kommode stehen. Die steht etwa 3 cm vor der Wand, weil auf dem 2 Sockelleisten angebracht sind. Jetzt habe ich mal die Kommode zur Seite geschoben und gesehen, dass über der Sockelleiste die Tapete ausgebeult ist. Wenn ich darauf drücke, dann hört es sich wie gebrösel an. Also auf gut Deutsch: der Putz ist bröselig und von der Wand abgefallen und hängt nun hinter der Tapete. Meine Frage: bin ich für die Beseitigung dieses Schadens zuständig?

Danke und Grüße
Bozi

wer bewohnt die Räumlichkeiten? Der ist auch dafür verantwortlich.

Warum ?
verlangt das der Mietvertrag ?

Und wäre diese Vereinbarung denn auch wirksam(gültig) ?

Putzschäden ,also Ausbessern von herabfallendem oder losem(hohlem) Putz gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die man dem Mieter auferlegen kann. Das wäre nur in geringem Umfang zulässig, etwas das was man beim Abreißen der Alttapeten selbst mit dem Spachtel an Löchern anrichtet.

Wie immer geht es um den Umfang. Quadratmetergroße Stellen sind sicherlich weit über das übliche Maß und gehören wohl eher zu Baumängeln, die der Vermieter beheben lassen muss.

Tipp: wenn die Stelle klein ist, dann schneide die Tapete mit dem Cuttermesser quer über die Blase auf, klappe die Tapetenbahnen seitlich weg und versuche den losen Putz zu entfernen.
Dann entstauben und ausspachteln . Nach dem Aushärten evtl. leicht schleifen und dann Tapetenstück ankleistern und später überstreichen.

MfG
duck313

Kannst Du das irgendwie in Einklang mit Gesetz und Rechtsprechung bringen?

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was genau hat dich dazu gebracht, hier zu antworten, obwohl du nicht mal den ansatz einer ahnung hast? glaubst du wirklich, falsche informationen helfen irgendwem? und dass andere hier bereits ausführlich geantwortet haben, die wesentlich mehr ahnung haben und was ganz anderes sagen als du hindert dich auch nicht?

##hier ist doch kein spielplatz!

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Hallo Duck313,

ist halt so ein Standard-Mietvertrag mit den Klauseln alle 3 Jahre dies und alle 5 Jahre jenes zu streichen. Ich habe in den 8 Jahren kein einziges Mal gestrichen, weil es nicht nötig war. Bin kein Raucher und immer sorgsam mit der Wohnung umgegangen.
Über welche Fläche sich der bröckelige Putz erschließt, sehe ich aber erst, wenn ich die Tapete mal öffne. Ich wollte halt nur wissen, ob solche arbeiten auch vom Mieter gemacht werden muss.

Danke und Grüße
Bozi

Hallo!

Wenn das starre Fristen sind, wie alle Wohnräume nach 3 Jahren,dann wäre das m.E. nach unwirksam.
Dann müsste man gar nicht renovieren, nur sauber und geräumt übergeben.

Steht da aber etwas drin, wie „im allgemeinen nach 3 Jahren“ oder „je nach Abnutzung“ dann ist das schon wirksam.
Dann könnten es nämlich auch mal 4 oder 5 oder auch mal 2 Jahre bedeuten. Weil nicht rein nach Zeit sondern nach Grad der Abnutzung, Verschmutzung bemessen.

Und dann käme es noch darauf an, ob man renoviert übernommen hat.

Rechtlich auf der sicheren Seite wäre man aber nur, wenn man den genauen Mietvertragstext einem Rechtskundigen zeigt, etwa beim Mieterverein, Verbraucherberatung oder halt Anwalt.

MfG
duck313