Renovierungsklausel

Hallo,

wenn es im Mietvertrag starre Renovierungsklausen gibt, ist der Mietvertrag dann ungültig?

Danke.

Hallo.

Nein, der Mietvertrag bleibt im Übrigen wirksam. Hinsichtlich ungültiger Renovierungsklauseln gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Der Mieter ist bei einer unwirksamen Klausel generell nicht mehr zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Starre Renovierungsklauseln sind allerdings nicht schon an sich unwirksam. Es ist zu prüfen, ob es sich um einen Formularmietvertrag handelt oder eine individualvertragliche Abrede.

Hallo,

ja es handelt sich um einem Formvertrag.