Hallo an die Mietrechtsinteressierten,
angenommen in einem Mietvertrag steht unter sonstiges handschriftlich hinzugefügt:
Bei Auszug des Mieters müssen die Tapeten in Ursprünglichem Farbton erneuert werden, es sind Neutapeten anzubringen.
Wäre diese Klausel gültig und was würde es aussagen über eine Renovierungspflicht bei Auszug? Ist es richtig, das bei einer ungültigen Renovierungsklausel die Pflicht zur Renovierung komplett wegfällt?
Danke und Gruß
roleover
Hallo Roleover,
also erstmal möchte ich vornwegstellen, dass ich kein Rechtswissenschaftler oder so bin und dass mein Wissen auf Erfahrungen beruht, die ich gemacht habe.
Ich musste bisher bei zwei Umzügen (Auszügen) nicht renovieren, da eine ungültige Renovierungsklausel im Vertrag stand. Bei mir war das sowas wie „Die Wohnung muss bei Auszug renoviert übergeben werden“. Das ist in dieser Form umgültig und daher fällt die Renovierungspflicht komplett weg (so hatte es mir der gute Mann vom Mieterbund erklärt.) Ich habe die Wohnungen dann jeweils unrenoviert übergeben und hatte keine Probleme damit (außer einen etwas schlecht gelaunten Vermieter.) M.E. fällt die Formulierung „Es sind Neutapeten anzubringen“ auch unter eine ungültige Vereinbarung, weil der Mieter ja eigentlich Spielraum haben soll, die WOhnung dann zu renovieren, wann es nötig ist und nicht dann, wann der Vermieter das vorschreibt.
Auf der sicheren Seite bist du natürlich, wenn du mal beim Mieterbund nachfragst.
Viele Grüße
Nilleb
Hallo an die Mietrechtsinteressierten,
angenommen in einem Mietvertrag steht unter sonstiges
handschriftlich hinzugefügt:
Bei Auszug des Mieters müssen die Tapeten in Ursprünglichem
Farbton erneuert werden, es sind Neutapeten anzubringen.
Hallo,
so einfach ist das nicht zu sagen, denn einerseit hat der BGH in unzähligen Urteilen die Renovierungsklauseln für unwirksam erklärt, anderseits allerdings die „individuellen“ Vereinbarungen nicht angetastet.
Grundsätzlich gilt, dass eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam , dem jedoch m.E. die „individuelle Vereinbarung“, handschriftlich, dies ausklammern könnte.
Die Vereinbarung, dass Tapeten im urspünglichen Farbton anzubringen sind, dürfte wohl nicht wirksam sein.
Es empfielt sich hier aber tatsächlich der Besuch bei einem Rechtsanwalt.
Schönen Tag noch.
Wäre diese Klausel gültig und was würde es aussagen über eine
Renovierungspflicht bei Auszug? Ist es richtig, das bei einer
ungültigen Renovierungsklausel die Pflicht zur Renovierung
komplett wegfällt?
Danke und Gruß
roleover
Hallo,
danke für deine Einschätzung.
Gruß
roleover
Hallo,
auch dir danke für deine Antwort.
Gruß
roleover