Renovierungsklausel handschriftlich - Tapete raus?

Hallo,

angenommen der Fall, dass ein Vordruck-Mietvertrag seit 2 Jahren besteht. Bei Einzug hat der Mieter ausdrücklich auf das Entfernen der Tapeten durch den Vormieter verzichtet und stattdessen selbst gestrichen. Der unterschriebene Mietvertrag enthält Klauseln, in denen aber nicht beschrieben ist, ob der Vermieter oder der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Feste Zeiträume (in Anzahl von Jahren) wurden in der Regelung zu Schonheitsreperaturen in festen Abständen nicht eingetragen. Unter „weitere Vereinbarungen“ wurde handschriftlich festgehalten, dass „die Wohnung tapetenfrei zu verlassen ist“.

Müssen die Tapeten bei Auszug entfernt werden?

Vielen Dank!

Hallo,

Hallo,

angenommen der Fall, dass ein Vordruck-Mietvertrag seit 2
Jahren besteht. Bei Einzug hat der Mieter ausdrücklich auf das
Entfernen der Tapeten durch den Vormieter verzichtet und
stattdessen selbst gestrichen. Der unterschriebene Mietvertrag
enthält Klauseln, in denen aber nicht beschrieben ist, ob der
Vermieter oder der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen
hat. Feste Zeiträume (in Anzahl von Jahren) wurden in der
Regelung zu Schonheitsreperaturen in festen Abständen nicht
eingetragen. Unter „weitere Vereinbarungen“ wurde
handschriftlich festgehalten, dass „die Wohnung tapetenfrei zu
verlassen ist“.

Müssen die Tapeten bei Auszug entfernt werden?

ja.

Vielen Dank!

Grüße