Renovierungsklausel in Mietvertrag (Auszug)

Hallo, in einem Mietvertrag (z.B. von 12/2000) sind zum einen starre Fristen 3/5/7 Jahre für Renovierungen eingetragen (allerdings mit Verweis auf abweichende Vereinbarungen unter „sonstigen Vereinbarungen“). Unter „sonstige Vereinbarungen“ findet sich der Satz „bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in gleich gutem Dekorationszustand zu übergeben wie er sie übernommen hat“. Muss in so einem Fall beim Auszug renoviert werden? Was muss dann konkret gemacht werden? Danke für eine Antwort! Gruß - Ronald

Huhu,

Schreib doch bitte die Klauseln mal genau ab, oder stelle ein Foto oder ähnliches ein.

cu

Hier ist ein Textauszug aus dem Mietvertrag hinterlegt: [URL=[http://www.pic-upload.de/view-20006407/scan.jpg.html…](http://www.pic-upload.de/view-20006407/scan.jpg.html][IMG]http://www10.pic-upload.de/thumb/10.07.13/xnx1lcuhuzf8.jpg[/IMG][/URL)]

Hier ist ein Textauszug aus dem Mietvertrag hinterlegt:
http://www.pic-upload.de/view-20006407/scan.jpg.html

Die starren(und eigentlich damit unwirksamen Renovierungsfristen) werden in Punkt 4 relativiert. Dort wird auf Abnutzung abgestellt.
Also aus meiner Sicht ist das so gültig.

MfG
duck313