Renovierungsklauseln unwirksam - wie ausziehen?

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Formularmietvertrag enthält unstreitig unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Zustand der Wohnung bei Auszug. Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis wäre der Vermieter dadurch allein für die Erhaltung der Wohung zuständig und der Mieter von jeglicher Renovierungspflicht frei. Was mir dann aber nicht klar ist: Wie zieht der Mieter aus? Möbel raus, Besen durch, fertig? Und z.B. die giftgrüne Tapete oder das schlumpfig vom Mieter verlegte Laminat bleibt drin? Is ja irgnedwie auch net nett, oder…?

Liebe Grüße & schönen Abend

felicica

Hallo,
die Wohnung muss dann so übergeben werden, als hätte man nur darin gewohnt.
Alle Veränderungen und Umbauten müssne zurück gebaut werden.
gruss