Hallo,
in euren Beiträgen zu Umzugskosten wegen Hartz iv wird hin und wieder erwähnt, dass das Arbeitsamt neben allen möglichen anderen Kosten beim „Zwangsumzug“ auch die Renovierungskosten übernimmt.
Welche Renovierungskosten sind gemeint?
Die Kosten, um die alte Wohnung vertragsgemäß zurückgeben zu können, oder die Kosten um die neue billigere Wohnung ggf. in einen bewohnbaren Zustand versetzen zu können?
Gruß n.