Renovierungskosten

Hallo,
in euren Beiträgen zu Umzugskosten wegen Hartz iv wird hin und wieder erwähnt, dass das Arbeitsamt neben allen möglichen anderen Kosten beim „Zwangsumzug“ auch die Renovierungskosten übernimmt.

Welche Renovierungskosten sind gemeint?
Die Kosten, um die alte Wohnung vertragsgemäß zurückgeben zu können, oder die Kosten um die neue billigere Wohnung ggf. in einen bewohnbaren Zustand versetzen zu können?

Gruß n.

Hi,

ich würde sagen: Sowohl als auch! Das Arbeitsamt/Sozialamt bestimmt ja, ob der Umzug notwendig ist und ordnet diesen im Zweifel an. Damit übernimmt es die daraus entstehenden Folgekosten, die da eben auch die Renovierungsarbeiten in alter und neuer Wohnung wären.

So würde ich das zumindest auslegen. Und so war es eigentlich auch bisherige Praxis bei Sozialhilfeempfängern.

LG
Jana