angenommen ein Mieter renoviert im Jahr 2008 auf eigenen Wunsch und auch auf eigene Rechnung die Wohnung (Kosten ~ 1.000 €) und zieht 3 Jahre später aus. Die Wohnung hätte durch die Renovierung bedeutend an Qualität und Schönheit gewonnen. Könnte der Mieter die Kosten vom Vermieter im Nachgang in Rechnung stellen und wenn ja bis wann kann er dies nachträglich tun?
entschuldige bitte dass ich auf deiner Frage mit einer Gegenfrage Antworte. Aber mich interessiert auch deine Meinung dazu.
Angenommen du hättest einen Kumpel vorübergehend deinen Computer (gegen eine Leihgebühr) zum Gebrauch überlassen.
Auf eigenen Wunsch und auf eigene Rechnung rüstet der Kumpel den Rechner auf.
Der Rechner hätte dadurch bedeutend an Qualität und Geschwindigkeit gewonnen.
Nachdem der Kumpel den Rechner einige Zeit genutzt hat, übergibt er dir diesen Rechner wieder.
Könnte der Kumpel dir die Kosten im Nachgang in Rechnung stellen?
Vielleicht erkennst du ja die Parallelen zu deiner Frage und kannst dir die Frage durch eine andere Sichtweise selber beantworten.
Gruß
Horst
PS: Ich hoffe das man durch die Worte _ Angenommen, hättest und könntest _ erkennt dass es sich um eine fiktive Frage handelt und nicht gegen die FAQ 1129 verstößt.
die Gegenfrage mit der anderen Thematik lasse ich bewusst offen.
Ich habe neulich einen Artikel darüber gelesen, der meine geschilderte Aktion mietgesetzlich verankert, und zwar unabhängig vom Mietvertrag. Leider habe ich diesen Artikel nicht mehr. Mittlerweile sind ja einige neue gesetzliche Entscheidungen hinzugekommen, die die Rechte der Mieter stärken.
die Gegenfrage mit der anderen Thematik lasse ich bewusst
offen.
Ich habe neulich einen Artikel darüber gelesen, der meine
geschilderte Aktion mietgesetzlich verankert, und zwar
unabhängig vom Mietvertrag. Leider habe ich diesen Artikel
nicht mehr. Mittlerweile sind ja einige neue gesetzliche
Entscheidungen hinzugekommen, die die Rechte der Mieter
stärken.
Hi,
schade, das Du den Artikel nicht mehr hast, denn das müßte neu sein.
Ich gehe davon aus, das Du nicht neue Tapeten oder neue Farbe meinst, sondern kleinere Umbauten?
Bisher wäre es so, daß man den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen muß. Der Vermieter könnte also beispielsweise verlangen, das ein Laminat wieder entfernt und ein dem ursprünglichen Zustand gleichwertiger Teppich verlegt wird.
in dem Fall (Holzplatten von Dachschrägdecken raus -> Rigipsplatten mit Strukturputz rein, anschl. modern gestrichen, das ganze in 3 Zimmern) würde der Vermieter dem Umbau zustimmen und auf Originalzustand, also Rückbau verzichten, sogar schriftlich bestätigt.
in dem Fall (Holzplatten von Dachschrägdecken raus ->
Rigipsplatten mit Strukturputz rein, anschl. modern
gestrichen, das ganze in 3 Zimmern) würde der Vermieter dem
Umbau zustimmen und auf Originalzustand, also Rückbau
verzichten, sogar schriftlich bestätigt.