Renovierungskosten absetzbar bei Einzug in 2 Mon

Hallo,

kann ich als Eigentümer einer vermieteten Immobilie die Renovierungskosten absetzen, selbst wenn ich in 2 Monaten einziehe?

Es geht dabei um Kosten für z.B. Bodenfliesen im Keller und Wärmeisolation eines Hobbyraumes - also keine Kosten zur Substanzerhaltung sondern zur Substanzerweiterung (Boden war vorher nicht gefliest, …).

Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt dies nicht aktzeptiert, da es zu offensichtlich ist, dass ich die Renovierung für mich mache.

Wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank
Thorsten

hi thorsten,

sehe ich genau so! du sagst: substanzerweiterung, dann ist es i.d.R. eh nicht immer sofort abzugsfähig, wenn es keine austauschreparatur war. das lässt sich aber schlecht abschätzen. das problem ist:

du reparierst jetzt als vermieter und ziehst dann sagen wir im dezember ein. nun frage dich mal, wann das FA diese BEIDEN sachen mitbekommt!

genau: bei deiner einkommensteuererklärung 2001, zum einen willst du erhaltungsaufwendungen in 09/2001 abziehen bei der V+V und zum anderen erzielst du ab 12/2001 keine einnahmen mehr? also, mehr gehört eigentlich nicht dazu, dass das FA dir diese ausgaben nicht als werbungskosten anerkennt!

sorry, das wäre auch beschiss am staat, denn so sehe ich das, wenn man privat veranlasste ausgaben in die steuerlich relevante lebenssphäre ziehen will, nur um einen steuervorteil zu erhalten.

wenn du nun auf die idee kommst, in 2002 erst keine einnahmen mehr zu erzielen, dass FA erst 1 jahr später von der eigennutzung erfährt, dann empfehle ich § 42 AO:

„Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.“

sorry, ich denke, da geht nix,

gruss

vom showbee

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Hallo,

kann ich als Eigentümer einer vermieteten Immobilie die
Renovierungskosten absetzen, selbst wenn ich in 2 Monaten
einziehe?

Zuerst einmal gehe ich davon aus, dass die Wohnunng entweder bisher vermietet war oder neu gekauft wurde. Dann sind bei der Einkommensteuer die Mieteinnahme anzugeben und selbstverständlich können dann auch Modernisierungsmassnahmen steuermindernd angesetzt werden. Hier handelt es sich um keine Renovierung. Renovierung im Sinne des Gesetzes und Steuerrechts ist jede Arbeit, die mittels Tapeten, Farbe und geringem Umfang an Gips ausgeführt wird.

Es geht dabei um Kosten für z.B. Bodenfliesen im Keller und
Wärmeisolation eines Hobbyraumes - also keine Kosten zur
Substanzerhaltung sondern zur Substanzerweiterung (Boden war
vorher nicht gefliest, …).

Für Wärmeisolation gibt es bei den Banken und Sparkassen Sondermittel oder sie werden in größeren Städten teilweise direkt von der Wohnungsverwaltung durchgeführt. Hier wird eine Werterhöhung vorgenommen. Ob bei der Geltendmachung beim Finanzamt dann eine Berichtigung des Steuermessbetrages ausgelöst wird, kann ich Dir nicht sagen. Muss ein Steuerfachmann wissen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt dies nicht
aktzeptiert, da es zu offensichtlich ist, dass ich die
Renovierung für mich mache.

Wie sind eure Erfahrungen?

Erfahrung zeigt; man wollte wieder vermieten, hat niemand gefunden und ist deshalb selbst nach der Suche eingezogen. Der Nachweis, dass Mieter gesucht werden, ist eine Anzeige, die oft im Kleinanzeigenmarkt für 15-20 DM geschaltet werden kann.

Gruss Günter

Betragen die Aufwendungen für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4000 DM ( netto ) je Gebäude, so ist auf Antrag der Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln.

R 157 (3) S.2 EStR

Ansonsten stellen diese Erhaltungsaufwendungen im Hinblick auf eine Vermietungsabsicht durchaus WK dar.
Am besten, Du führst diese Arbeiten aus, solange auch ( noch ? ) Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung erzielt werden. Glaube, das stand schon in vorherigen Postings.