ich habe letztes Jahr ein Einfamilienhaus gekauft und interessiere mich daher dafür was ich nun bei der Steuererklärung absetzen kann ?
Das Haus wird von uns selbst genutzt und wir haben vor dem Einzugstermin in grösserem Umfang für Renovierungsmassnahmen investiert ! Wir beziehen ausserdem die Eigenheimzulage !
ich habe schon im Internet nach Infos gesucht, aber leider nur sehr wiedersprüchliche, zu allgemeine oder ungenau Angaben bekommen !
Welche Paragraphen berechtigen mich zur Absetzung, welche Pauschalen kann ich anwenden und über wieviel Jahre müssen die Aufwendungen abgesetzt werden ?
ich habe letztes Jahr ein Einfamilienhaus gekauft und
interessiere mich daher dafür was ich nun bei der
Steuererklärung absetzen kann ?
das ist auch sehr gut so
Das Haus wird von uns selbst genutzt und wir haben vor dem
Einzugstermin in grösserem Umfang für Renovierungsmassnahmen
investiert ! Wir beziehen ausserdem die Eigenheimzulage !
und da hast du schin die Antwort auf die Frage. Dies ist momentan die einzige steuerliche Förderung bei Wohneigentum
ich habe schon im Internet nach Infos gesucht, aber leider nur
sehr wiedersprüchliche, zu allgemeine oder ungenau Angaben
bekommen !
Es gab vor der Eigenheimzulage den § 10e Einkommensteuergesetz. Der ist aber schon seit Mitte der 90er ausgelaufen. Oder wo Immobilien noch gefördert werden, ist bei Vermietung. Da gibts dann besondere Abschreibungen für Baudenkmale, Bauten In Sanierungsgebieten, etc.
Welche Paragraphen berechtigen mich zur Absetzung, welche
Pauschalen kann ich anwenden und über wieviel Jahre müssen die
Aufwendungen abgesetzt werden ?
Wie gesagt, Abschreibung nur bei Vermietung, nicht bei Eigennutzung.
das sind doch schon ein paar fakten, die mich aber nicht ganz zufrieden machen.
aufwendungen für die eigengenutzte immobilie können steuerlich
nicht geltend gemacht werden…dafür gibt`s die
eigenheimzulage…
Was ist den mit der Ausgaben zur Erhaltsaufwendung die vor dem erstamligen Eigennutzen anfielen ? ist es nicht so, wie ich im Internet herrausfand, das bis zu 11.504 € dafür per beleg bewiesen, angesetzt werden können ? Kommt dort nicht auch noch Pauschale von 1.790 € zum tragen, mit deren Hilfe ich Vorkosten wie Sonderausgaben absetzen kann ?
Sind diese Infos noch aus der zeit als es den viel gepriesenen Paragraphen 10 ? gab, oder sind das aktuelle Infos ? Das herauszubekommen ist genau das Problem, warum ich diese thread geöffnet habe ! Die Aussagen, das nicht absetzbar ist , habe ich auch schon einige male gehört aber wie man sieht, tue ich mich noch schwer damit das auch so zu akzeptieren !
Danke an alle die sich Zeit zum Antworten nehmen !
Christian (-;
das sind doch schon ein paar fakten, die mich aber nicht ganz
zufrieden machen.
aufwendungen für die eigengenutzte immobilie können steuerlich
nicht geltend gemacht werden…dafür gibt`s die
eigenheimzulage…
Was ist den mit der Ausgaben zur Erhaltsaufwendung die vor dem
erstamligen Eigennutzen anfielen ? ist es nicht so, wie ich im
Internet herrausfand, das bis zu 11.504 € dafür per beleg
bewiesen, angesetzt werden können ? Kommt dort nicht auch noch
Pauschale von 1.790 € zum tragen, mit deren Hilfe ich
Vorkosten wie Sonderausgaben absetzen kann ?
Hallo nochmal,
vorkostenabzug bei der eingenheimzulage ist ab dem 31.12.1998 geknickt worden…
Sind diese Infos noch aus der zeit als es den viel gepriesenen
Paragraphen 10 ? gab, oder sind das aktuelle Infos ? Das
herauszubekommen ist genau das Problem, warum ich diese thread
geöffnet habe ! Die Aussagen, das nicht absetzbar ist , habe
ich auch schon einige male gehört aber wie man sieht, tue ich
mich noch schwer damit das auch so zu akzeptieren !
da geht definitiv nichts -
gruß inder
Danke an alle die sich Zeit zum Antworten nehmen !
Christian (-;
das sind doch schon ein paar fakten, die mich aber nicht ganz
zufrieden machen.
aufwendungen für die eigengenutzte immobilie können steuerlich
nicht geltend gemacht werden…dafür gibt`s die
eigenheimzulage…
Was ist den mit der Ausgaben zur Erhaltsaufwendung die vor dem
erstamligen Eigennutzen anfielen ? ist es nicht so, wie ich im
Internet herrausfand, das bis zu 11.504 € dafür per beleg
bewiesen, angesetzt werden können ? Kommt dort nicht auch noch
Pauschale von 1.790 € zum tragen, mit deren Hilfe ich
Vorkosten wie Sonderausgaben absetzen kann ?
Sind diese Infos noch aus der zeit als es den viel gepriesenen
Paragraphen 10 ? gab, oder sind das aktuelle Infos ?
JA. das sind tatsächlich Infos aus den zeiten, als es noch den § 10e gab. Finde dich damit ab