Hallo zusammen,
Frau Müller hat sich eine Eigentumswohnung gekauft, die z Zt noch vermietet ist.
Kann A die Renovierungskosten, wie neue Fussböden, Türen etc. steuerlich absetzen ?
Gibt es da einen jährlichen Höchstbetrag ?
und wie sieht es im Jahre 2011 aus - da möchte Frau Müller im April/Main selbst die Wohnung nutzen…
Kann Frau Müller im Jahre 2011 noch anteilig diese Renovierungskosten absetzen ?
Vielen Dank für eure Tipps.
sun *
Hallo,
Frau Müller hat sich eine Eigentumswohnung gekauft, die z Zt
noch vermietet ist.
Kann A die Renovierungskosten, wie neue Fussböden, Türen etc.
steuerlich absetzen ?
Solange das Objekt vermietet ist, kann Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden.
Gibt es da einen jährlichen Höchstbetrag ?
Nein, gibt es nicht. Selbst wenn Frau Müller Superluxus-Ausstattung wählt, muss dies das FA akzeptieren
und wie sieht es im Jahre 2011 aus - da möchte Frau Müller im
April/Main selbst die Wohnung nutzen…
Kann Frau Müller im Jahre 2011 noch anteilig diese
Renovierungskosten absetzen ?
Wenn ein Teil der oder alle Kosten in 2011 anfallen, könnte das FA m. E. die Anerkennung mit der Begründung verweigern, die Aufwendungen seien im Hinblick auf die Eigennutzung getätigt worden. Dies ist sicherlich dann anzunehmen, wenn die Renovierung nach Auszug des Mieters erfolgt. Ein anteiliger Abzug der Kosten scheidet m. E. aus.
Gruß
Zemionow