Hallo,
vor kurzem ist aus der WG die Untermieterin ausgezogen. Da die2Hautptmieter sie so schnell wie möglich aus der Wohnung haben wollten, haben die Hauptmieter Ihre Kündigung, die erst 2 Wochen vor Monatsende des Auszugs in schriftlicher Form vorlag, akzeptiert, obwohl im Untermietvertrag eine 3 monatige Kündigungsfrist ausgemacht war.
Mit der Untermieterin war mündlich ausgeamcht, dass sie ihr Zimmer weiß zu streichen hat.
Sie hat am Tag der Wohnungsübergabe den Hauptmietern mitgeteilt, dass sie mit der Nachmieterin ausgemacht hat, dass sie das Zimmer nicht streicht und die Nachmieterin es so übernimmt.
Das allerdings stellte sich als nicht gnaz wahrheitsgetreu heraus. Sie hat der Nachmieterlin lediglich per SMS mitgeteilt, dass sie das Zimmer nicht streichen wird.(womit die Nachmieterin nicht einverstanden war)
Nun fordert die Untermieterin Ihre Kauion zurück. Dürfen die Hauptmieter ca die Hälfte der Kauion von 274 € einbehlaten?, für die Unannehmlichkeit, dass die Hauptmieter zusammen mit der Nachmieterin das Zimmer streichen mussten. (Es ist noch dazu zu sagen, dass die ehemalige Untermieterin ihr ZImmer in einem grellen gelb gestrichen hat und somit eine hochdeckende weiße Wandfarbe gekauft werden musste).
Dürfen auch Arbeitszeiten angerechnet werden?