Renovierungskosten zahlen bei Einwandfreier Wohnungsübergabe?

Wenn auf dem Übergabeprotokoll steht, dass die Wohnung einwandfrei übergeben worden ist, muss ich noch Renovierungskosten zahlen? Wenn sich das Mietverhältnis sich auf 13 Monate beläuft?

zu wenig Informationen , um die Frage sachgerecht beantworten zu können.

Hallo, das Übernahmeprotokoll ist bindend, das heißt wenn keine Mängel aufgeführt worden sind, keine Renovierung!
Gruß Gaby

Ohne wörtliche Wiedergabe der Feststellungen im Übergabeprotokoll kann man nur mutmaßen, dass hiermit Mängel am Mietgegenstand, wie Schäden oder Rückbauten, gemeint sind.

Eine mietvertraglich wirksam vereinbarte und durch Abnutzung oder Farbwahl geschuldeter Neuanstrich ist damit IMHO grds. nicht ausgeschlossen :open_mouth:

Denn Renovierungserfordernis ist kein Mangel, der unverzüglich angezeigt und beseitigt werden muss, sondern übertragene Verpflichtung, die spätestens bei Rückgabe ggf. fällig und geschuldet ist.

G imager

Eine mietvertraglich wirksam vereinbarte und durch Abnutzung
oder Farbwahl geschuldeter Neuanstrich ist damit IMHO grds.
nicht ausgeschlossen :open_mouth:

das sehen die gerichte aber ganz anders als du:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ueberg…

Ich würde den Mietvertrag beim Mieterverein checken lasen, da Schönheitsreparaturklauseln im Mievertrag (ohne eine solche musst du sowieso nichts machen) odf unwirksam sind!

Hallo, nein- das Wort „einwandfrei“ besagt dieses. Der Vermieter kann ncht die einwandreie Übergabe bestätigen und später dann entsprechende Kosten nachfordern.- Gruß, Achim