Hallo,
ich bin Eigentümer/ Anteilseigner in einem Sechsfamilienhaus.
Meine kleine Wohnung hat als einzige keinen Balkon.
Frage:
Muss ich mich an Renovierungsarbeiten mitbeteiligen, wenn mehrheitlich beschlossen wird, an allen Balkonen am Haus die Verkleidung komplett zu erneuern?
Interessiert mich brennend die Antwort, da es um Gesammtkosten von ca 12-Tausend Euro geht!
Hallo!
Lies mal hier rein, da klärt sich m.E. die Frage:
http://www.fibucom.com/instandhaltungen/1126-balkone…
MfG
duck313
Hallo Herr Streit,
da in Ihrem Falle die Brüstung gemeinschaftliches Eigentum ist, werden die Kosten aus der Rücklage entnommen. Reicht diese nicht aus, wäre eine Sonderumlage angesagt.
Dies ist auch dann so, wenn jemand - wie Sie - gar keinen Balkon hat. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Slidargemeinschaft hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums.
Freundliche Grüße
R. Angermüller