der mieter ist bereits ausgezogen und plötzlich kommt ein schreiben das in der alten wohnung noch die heizkörper lackiert werden müssen und der teppichboden (der bei einzug vorhanden war) enfert werden muss.
die mitdauer betrug 2jahre und 9monate.
die heizkörper stammen noch aus ddrzeit und der lack ist abgeplatz, wenn man die rohre auch nur doof anguckt fallen sie vor rost auseinander. das wollte noch gesagt sein.
Wenn es keine anders lautenden individualvertraglichen Abmachungen gibt und der Mieter den Lack am Heizkörper und den Teppichboden nicht in irgend einer Art und Weise beschädigt hat, muss der Mieter dieser Aufforderung nicht nachkommen.
Hallo,
kommt es beim Teppichboden nicht noch ein wenig auf die Umstände an, unter denen er übernommen wurde? Wenn er vom Vormieter stammt, kann der Vermieter unter Umständen sehr wohl auf Entfernen bestehen, oder?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo.
Das Problem hierbei ist, auf wen das Eigentum übergegangen ist. Hat der Vormieter dem neuen Mieter den Teppichboden explizit „geschenkt“, mit einer Ablöse verkauft oder hat der Vormieter den Teppichboden einfach in der Wohnung belassen.
Wenn der Vormieter den Teppichboden einfach in der Wohnung belassen hat, dann wird der Teppichboden Eigentum des Vermieters.
der teppichboden war noch vom vormieter, jedoch hat der neue mieter diesen nie kennengelernt. der mieter hat die wohnung vom verwalter bekommen. die wohnung stand davor ca 1 jahr leer. der lack der heizkörper war bereits bei einzug nicht der beste und vom mieter wurde er nicht beschädigt.
der mieter hat in der wohnung das ungefließte bad gefließt und neuen pvc belag im flur gelegt.
(pvc soll nun din bleiben und im vom mieter renovierten bad gibt es auch beanstandungen) (es wurde kein renovierungsgeld gezahlt)