Hi ich habe meinen Mietvertrag erhalten, welcher einige Passagen enthält die in mir Besorgnis erregen. Diejenige welche mir am meisten Sorgen bereitet dreht sich um die Schönheitsreperaturen und Instandhaltung. Hier sind 3, 5 und 7 Jahre als „übliche“ Zeiräume für das Streichen, Tapezieren oder Kalken der Wände benannt. Soweit so gut… die Fomulierungen sind nicht auf diese Zeiträume starr fixiert und somit gültig soweit ich weiß.
ABER…
sollte ich ausziehen bevor eine Renovierung erfolgte, bzw. auch in einem Zeitraum unter diesen Fristen sprich Auszug nach 2,5 Jahren, DANN sind die Renovierungskosten anteilig zu zahlen. Sollte die Renovierung nicht selbstständig vorgenommen werden ist der Vermieter berechtigt, die anteiligen Kosten auf Basis eines Kostenvoranschlages eines Malerbetriebes zu veranschlagen.
Dazu sei folgendes gesagt: Der Makler sagte uns bei der Begehung, das streichen aus seiner Sicht in jedem Fall nötig sei vor dem Einzug (aufgrund der derzeitigen Abnutzung). Tapezieren könnte auch nicht schaden, aber das würde der Vermieter nicht veranlassen, da wäre man ja ruckzuck 15.000-20.000€ los. (100m² Maisonette mit Spitzboden und div. Giebeln). Abgesehen davon, das ich wenig Lust habe beim Auszug erneut zu streichen nachdem wir auch in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind, habe ich so meine Zweifel das die Tapete einem 2ten Anstrich (geschweigedenn den ersten durch mich) stand hält. Wenn die Tapete von den Decken kommt sehe ich enorme Kosten auf mich zukommen… wie seht ihr das? Ist eine derartige Formulierung zulässig?
Vielen Dank für die Unterstützung