Renovierungspflicht im Mietvertrag

Hi ich habe meinen Mietvertrag erhalten, welcher einige Passagen enthält die in mir Besorgnis erregen. Diejenige welche mir am meisten Sorgen bereitet dreht sich um die Schönheitsreperaturen und Instandhaltung. Hier sind 3, 5 und 7 Jahre als „übliche“ Zeiräume für das Streichen, Tapezieren oder Kalken der Wände benannt. Soweit so gut… die Fomulierungen sind nicht auf diese Zeiträume starr fixiert und somit gültig soweit ich weiß.

ABER…

sollte ich ausziehen bevor eine Renovierung erfolgte, bzw. auch in einem Zeitraum unter diesen Fristen sprich Auszug nach 2,5 Jahren, DANN sind die Renovierungskosten anteilig zu zahlen. Sollte die Renovierung nicht selbstständig vorgenommen werden ist der Vermieter berechtigt, die anteiligen Kosten auf Basis eines Kostenvoranschlages eines Malerbetriebes zu veranschlagen.

Dazu sei folgendes gesagt: Der Makler sagte uns bei der Begehung, das streichen aus seiner Sicht in jedem Fall nötig sei vor dem Einzug (aufgrund der derzeitigen Abnutzung). Tapezieren könnte auch nicht schaden, aber das würde der Vermieter nicht veranlassen, da wäre man ja ruckzuck 15.000-20.000€ los. (100m² Maisonette mit Spitzboden und div. Giebeln). Abgesehen davon, das ich wenig Lust habe beim Auszug erneut zu streichen nachdem wir auch in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind, habe ich so meine Zweifel das die Tapete einem 2ten Anstrich (geschweigedenn den ersten durch mich) stand hält. Wenn die Tapete von den Decken kommt sehe ich enorme Kosten auf mich zukommen… wie seht ihr das? Ist eine derartige Formulierung zulässig?

Vielen Dank für die Unterstützung

Hallo Gingagolta,
meines Wissens hinterlässt man eine Mietswohnung beim Auszug so wie man sie beim Einzug vorgefunden hat. Also wenn sie frisch renoviert ist muß man sie beim Auszug auch renovieren. Wenn nicht, dann eben nicht sonst würde sich ja der Vermieter an dir bereichern.
Niemand kann dir vorschreiben daß du bei einer Mietsdauer von 10 jahren zb 3 mal streichen oder Tapezieren mußt! Oder hab ich da was falsch verstanden?
MfG
Erwin

Das siehst du schon richtig. Also wir würden in eine unrenovierte Wohnung einziehen und haben eine derartige Klausel im Vertrag. Darüber hinaus gibt es noch einige andere Klauseln bzgl. Instandhaltung von elek. Rollläden etc. die derzeit auch nicht funktionstüchtig sind :-/ So schön die Wohnung ist… so langsam vergeht mir der Spass daran.

nur das Gericht entscheidet ob es gültig ist. Wenn es nicht gefällt einfach ändern, bzw nicht unterschreiben.
Es gibt solche Regelungen die gültig sind - wenn die miete entsprechend günstig ist ist das imho auch ok.

mit zeugen den unrenovierten zustand (fotos)dokumentieren und unrenoviert wieder ausziehen.

Hallo, diese Art der Formulierung ist üblich. Wenn sie aber in eine unrenovierte Whg. ziehen, sollte man natürlich vereinbaren, dass auch unrenoviert ausgezogen werden darf. Also nochmal mit dem Vermieter reden, wenn er sich darauf nicht einlassen will, ist das sicher unseriös und es gibt wahrscheinlich später noch andere Probleme. Freundlich und sachlich fragen bzw. erklären, dann sollte es schon klappen

Sorry,
ich bin KEIN Experte für Mietrecht.

Gruß Martin

Hallo,

folgende Antwort ist keine Rechtsberatung, für die Richtigkeit meiner Antwort hafte ich nicht:

In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Renovierungsklauseln in unterschiedlichster Form für unwirksam erklärt.

Wenn der Vermieter mit Ihnen individuell vereinbart hat, dass Sie die Wohnung bei Auszug streichen sollen, dann sind Sie in der Regel daran gebunden. Ist das in Ihrem Falle so?

Wenn jeder Mieter im Haus das selbe Formular mit der selben Renovierungsklausel erhalten hat, dann ist es keine individuelle Vereinbarung und die Klausel ist in der Regel unwirksam.

Weitere Regelungen siehe hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/schoenheits…

Ich hoffe ich konnte helfen!

Hallo, ich würde in diesem Fall einen RA befragen oder beim Mieterschutzbund nachhaken.
MfG Ringehahn

Hi gingagolta,

ich weiß nicht, ob das rechtens ist. Ich bin aber immer ein Verfechter der logischen Herangehensweise.

Das legt mir nahe, dass er vom Vormieter die Kohle eingesackt hat, aber hier vor Vermietung nicht einmal was dazu zahlen will. Er ist sich also sicher, dass er die Wohnung auch so los wird.

Da muss man sich jetzt entscheiden, ob man den Vermieter unter Druck setzt und wenigstens eine Zuzahlung oder gar Renovierung vor Einzug fordert und damit eventuell den Zuschlag verliert.

Oder man schluckt die Kröte und die Vermieter dieser Welt können weiterhin machen, was sie wollen.

Ich empfehle hier wirklich rechtlichen Rat.

Liebe Grüße
Ysabet

Hallo,
ich bin kein Mietrechtsexperte.
Willst Du die Tapeten überhaupt drauflassen ?
Viele Einträge zu Deinem Problem findest Du bei Google : renovierung bei auszug recht … Sinnvollerweise:
Seiten aus Österreich !
Auch die WKÖ hilft Dir bei Deinem Problem weiter !

LG Schurli

Hallo Gingagolta,

die vorgegebenen, festen Zeiträume sind im Grunde doch „starr“, was aber erstmal den Mieter verunsichert. Ich empfehle eine Momentaufnahme der Wohnung zu dokumentieren und eine mögliche Übergabe nach Auszug. Hier sollte man unter „sonstige Vereinbarungen“ explizit die Sonderabsprachen erwähnen. Im Normalfall ist es ja so, dass man in diesen Zeiträumen renoviert. Dennoch würde ich gesondert aufführen, was nach Auszug entfernt und was behalten werden kann, gerade wenn es um Tapeten und Bodenbeläge geht. LG Frank.

Hallo,
das ist ja eine nicht unübliche, aber knifflige Situation. Wenn Du versuchst, das mit einem eigenen Vertrag zu regeln, geben sie Dir vielleicht die Wohnung nicht…
Grüße
Bernd

Ich glaube die Antwort kommt viel zu spät, ich komme mit dem neuen Layout noch nicht klar. Sorry