wenn jemand laut Mietvertrag / den Fristen darin, die Wohnung renovieren und die Kosten dafür zur Übernahme beantragen möchte
– Wie ist das bei Hartz IV geregelt?
– Gibt es da eine Pauschale nach qm oder muss er jedes Utensil extra aufführen / beantragen?
– Bei ggf. einem Darlehen werden dann wieviel von den 359€ RS einbehalten monatlich?
– Was ist richtig an der Info, dass jeder Hartz IV Empfänger 1x eine „einmalige Zuwendung“ beantragen kann?
Jemand bat im JC um ein Darlehen, welches abgelehnt wurde. Darauf hin gab ihm die Bearbeiterin den Tipp doch mal eben diese „einmalige Zuwendung“ zu beantragen. Diese wurde bewilligt sofort - mit der Aussage der Bearbeiterin:…jeder Hartz IV Empfänger hätte 1x das Recht.
Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass die Kosten für mietvertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht bereits im Regelsatz enthalten sind. Die dortige Position „Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ sei lediglich für kleinere Reparaturen vorgesehen. Im Übrigen würde dieser Betrag auch keinesfalls ausreichen, um übliche regelmäßige Schönheitsreparaturen oder die beim Auszug oft fälligen Arbeiten zu bezahlen.
(Bundessozialgericht vom 19.3.2008, B 11b AS 31/06 R)
– Gibt es da eine Pauschale nach qm oder muss er jedes
Utensil extra aufführen / beantragen?
– Bei ggf. einem Darlehen werden dann wieviel von den 359€ RS
einbehalten monatlich?
Maximal 30 %.
– Was ist richtig an der Info, dass jeder Hartz IV Empfänger
1x eine „einmalige Zuwendung“ beantragen kann?
Kenne ich nur bei Erstausstattung.
Jemand bat im JC um ein Darlehen, welches abgelehnt wurde.
Darauf hin gab ihm die Bearbeiterin den Tipp doch mal eben
diese „einmalige Zuwendung“ zu beantragen. Diese wurde
bewilligt sofort - mit der Aussage der Bearbeiterin:…jeder
Hartz IV Empfänger hätte 1x das Recht.