Hallo liebe Experten,
folgende Frage:
A mietet ab 1.08 eine Wohnung an über Wohnungsbaugesellschaft W.
Vormieter B möchte die Küche und den Laminatboden in einem Zimmer in der Wohnung belassen.
A erklärt sich in Übereinstimmung mit B einverstanden im Tausch gegen die Küche und den Boden, die notwendigen Malerarbeiten an den Wänden zu übernehmen.
Denn Vormieter B müsste laut W, die Wohnung tapezierfähig übergeben. B möchte sich diese Arbeit ersparen.
B hat bereits eine Vorabnahme mit W gemacht, wovon A nur mündliche Teile übermittelt bekommen hat.
Nun zu den Fragen die A hat:
Sind die Mängel, die in der Vorabnahme festgehalten worden sind, für A relevant, wenn A die Renovierung der Wände übernimmt? Hat A Recht auf das Protokoll oder ist dies nur für B und W relevant?
Wenn A einen Vertrag mit B aufsetzt über den Tausch: Küche gegen Malen. Welche Klauseln sollten enthalten sein? Damit A sich gegen andere entdeckte Mängel absichert und deutlich wird, dass A nur die Malerarbeiten / gegebenfalls tapezierarbeiten übernimmt?
Danke Chockis