Renovierungsübernahme bei Einzug.rechtl. Klauseln?

Hallo liebe Experten,

folgende Frage:
A mietet ab 1.08 eine Wohnung an über Wohnungsbaugesellschaft W.

Vormieter B möchte die Küche und den Laminatboden in einem Zimmer in der Wohnung belassen.
A erklärt sich in Übereinstimmung mit B einverstanden im Tausch gegen die Küche und den Boden, die notwendigen Malerarbeiten an den Wänden zu übernehmen.

Denn Vormieter B müsste laut W, die Wohnung tapezierfähig übergeben. B möchte sich diese Arbeit ersparen.
B hat bereits eine Vorabnahme mit W gemacht, wovon A nur mündliche Teile übermittelt bekommen hat.

Nun zu den Fragen die A hat:
Sind die Mängel, die in der Vorabnahme festgehalten worden sind, für A relevant, wenn A die Renovierung der Wände übernimmt? Hat A Recht auf das Protokoll oder ist dies nur für B und W relevant?

Wenn A einen Vertrag mit B aufsetzt über den Tausch: Küche gegen Malen. Welche Klauseln sollten enthalten sein? Damit A sich gegen andere entdeckte Mängel absichert und deutlich wird, dass A nur die Malerarbeiten / gegebenfalls tapezierarbeiten übernimmt?

Danke :smile: Chockis

sowas unterliegt einer individualvereinbarung zw. mietern und vermietern. wenn alle gleichlautendes wollen, ist alles möglich.

Danke!

Bedeutet: Wenn A es im Schriftstück genau beschreibt, können keine anderen Foderungen geltend gemacht werden? A geht es ja nur darum, dass B nicht plötzlich alle Mängel der Vorabnahme abwälzt.

Sofern der Mietvertrag eine rechtlich sichere Klausel zu den Schönheitsreparaturen enthält ist der (Vor-)Mieter dem Vermieter gegenüber dazu verpflichtet. Ein Übergabeprotokoll bekommt der Nachmieter nicht, er erstellt mit dem Vermieter selbst eines (Einzug).
Wenn der Nachmieter die Schönheitsreparaturen und Mängelbeseitigung übernehmen möchte, muss der Vermieter zustimmen.

Falls der Vermieter dieser Übernahme zustimmt, würde ich mit dem Vermieter festlegen was zu tun ist. (im Prinzip das im Auszugsprotokoll, evtl. vom Vormieter geben lassen (kein Anspruch darauf!).

Sehe das so ,
wenn zwischen Vormieter und Nachmieter ausgemacht wurde das Küche und Laminat in Besitz des Nachmieters übergehen wenn der Nachmieters im Gegenzug das streichen der Wände b.z.w. tapezieren übernimmt so schließt das aus weitere festgestellte Mängel zu beseitigen . Diese müssen unabhängig von der Übernahme der verbleibenden Gegenstände , vom Vormieter beseitigt werden .Am besten Mängelliste einsehen und mit der Wohnungsbaugesellschaft sprechen welche Mängel durch den Vormieter beseitigt werden müssen b.z.w. Ausgeschlossen werden .Auf jeden Fall schriftlich festhalten das nur das Streichen eventuell Tapezieren bestand des Übernahme der verbleibenden Sachen in der Wohnung ist und weiter Mängelbeseitigung ausgeschlossen ist .

Hallo Chockis,

wenn B ein vernünftiger Mensch ist und Dich nicht übervorteilen will, dann gibt er Dir eine Kopie der Vorabnahme. Wenn er das ablehnen sollte, dann solltest Du Dich nicht auf irgendwelche Deals einlassen, sondern einfach darauf bestehen, dass die Wohnung mängelfrei an die Wohnungsgesellschaft zurückgegeben wird. Die solltest Du dann von dort mit einer entsprechenden Übernahmeverhandlung übernehmen.
Solltest Du aber die Küche und den Boden übernehmen wollen, dann hilft nur ein schriftlicher Vertrag in dem Du die Malerarbeiten übernimmst, alle anderen Arbeiten und Kosten, die aufgrund der Abnahme durch die Wohnungsgesellschaft notwendig werden, vom Vormieter, also B, zu übernehmen sind. Und zwar bevor Du die Wohnung übernimmst.
Grundsätzlich, die Wohnung nur von der Wohnungsgesellschaft übernehmen.

Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo Chockis,

es tut mir leid, da kann ich nicht helfen.

Grüße

Kein Problem, trotzdem danke!

VERTRÄGE UND ÜBERGABEPROTOKOLLE SIND IMMER FÜR DIE BETEILIGTEN GEDACHT.
W HAT DAS SAGEN! EGAL WAS A + B MACHEN. WIE JEDER EIGENTÜMER ENTSCHEIDEN AUCH WOHNUNGSEIGENTÜMER WAS MIT IHREM EIGENTUM PASSIERT UND WER DIESES ZEITWEISE NUTZEN DARF!

Hallo,Chockis,

hier gibt es nur Eines! Vormieter B muss mit Vermieter W eine schriftliche Wohnungsübergabe machen, in der alle vorhandenen Mängel aufgeführt sind. Nachmieter A bleibt außen vor! Erst wenn sich B und W einig sind und dies auch schriftlich festgelegt ist, können sich A und B absprechen, was im Tauschgeschäft übernommen bzw. als Gegenleistung renoviert wird. Dies sollte sicherheitshalber auch schriftlich fixiert werden. Man weiß nie! Sonst kann es bald Streit geben. Und W sollte später keine Ansprüche gegen A mehr stellen können, die aus dem Mietverhältnis mit B stammen.

Grüße von
Helmut

Hallo Chockis
Also erst einmal , ich sag nur abc :wink:

Eigentlich ist die Sachlage klar. Du kannst ein simples Schreiben aufsetzen indem du den Tausch der Küche sowie Boden gegen die anfallenden Maler arbeiten erwähnst. Jede Übergabe der Wohnung enthält ein eigenes Protokoll. Wichtig das bei deiner Wohnungsübergabe du genau schaust und jeden Mängel (unabhängig der Malerarbeiten an den Wänden) mit in dieses Protokoll aufnehmen lässt damit es bei evtl. Auszug nicht zu ungewollten Komplikationen kommen wird.

P.s sollte die Wohnung nicht in einem allzu schlechten Zustand sein , solltest du doch eigentlich ganz gut dabei weg kommen oder ?

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben , liebe grüße

Hallo,

ich halte von derartigen Vereinbarungen grundsätzlich nichts, zumindest wenn nicht auch der Vermieter miteinbezogen wird.
Ich möchte daher keine Stellungnahme hierzu abgeben.

Hallo

also Anspruch auf das Protokoll hat A nicht, es ist aber natürlich sinnvoll abzuklären was noch zu machen ist. Es wird natürlich auch noch eine Abnahme mit ich nehme mal an gleichzeitiger Übernahme geben wo dann der derzeitge Zustand festgehalten wird. Da sollte auch nochmal drinstehen,über was sich A und B geeinigt haben und da kann dann der Vermieter auch noch sagen was er gemacht habe möchte. Ein Vertrag über das was im Tausch gemacht würde macht wenig sinn und hat vor Gericht gegenüber dem Vermieter sowieso nicht Bestand also abklären mit Vormieter und Vermieter was A sich im Tausch verpflichtet zu tun.

LG