Nach genauem Studium des A*** Vertrages „betreutes Wohnen“ finde ich nirgendwo den Passus, dass die Wohnung nach dem Auszug auf Kosten des alten Mieters renoviert werden muss.
Das heißt, die Verwaltung des A*** Hannover versuchte, sich einen „privatrechtlichen Vertrag“ unterzeichnen zu lassen, mit dem eine Renovierung und gleichzeitige Mietdauer-Verlängerung vereinbart werden sollte. So ein privatrechtlicher Vertrag ist wahrscheinlich als selbstständiger Vertrag nicht so leicht wieder zu kippen, weil er unabhängig von irgendwelchen Gegenleistungen wäre und u.U. nicht unter das Mietrecht fiele.
Als Begründung für die Forderung nach so einem Vertrag wurde der Hinweis gegeben, wir würden ja auch nicht in eine unrenovierte Wohnung einziehen wollen.
Gäbe es eine vertraglich Verpflichtung zur Renovierung im nun beendeten Vertrag, hätte die Verwaltung mit 100% Sicherheit auf diese Klausel hingewiesen.
Solche Renovierungs-Klauseln sind aber seit 2008 nach dem WBVG nicht mehr zulässig, und darum steht diese Klausel auch nicht im A***-Vertrag.
Also versuchte Abzocke des A***, unglaublich!
Im übrigen: im Vertrag steht, dass zur Grundausstattung der Wohnung ein Funk-Notruf gehörte, den man an Handgelenk wie eine Armbanduhr trägt. Der Mieter hat diesen diesen aber erst nach einem Jahr bekommen und dafür 410 € an das A*** bezahlen müssen, schon wieder so eine Übervorteilung.
Und bei Einzug des Mieters verzögerte sich die Renovierung und der Umbau der Wohnung um 2 1/2 Monate, dem potentiellen Mieter wurden daraufhin eine weitere Anwartschafts-Rechnung für die weiteren 2 1/2 Monate Verzögerung vom A*** in Rechnung gestellt (an die 2000€) , obwohl der Mieter die Verzögerung nicht zu verantworten musste. Klarer Rechtsverstoß des A*** Hannover.
Noch weitere solche Details gewünscht?
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