ich hab einige sachen in andre bretter geschrieben weil sie da evtl. besser reinpassen…nun muss ich hier aber auch dazu was reinschreiben.
ich hab mich im august 07 als freie handelsvertreterin für einen verlag selbstständig gemacht. nun bin ich schwanger und hab vor die selbstständigkeit, sofern ich zwischendurch von meinem arzt nich krankgeschr. werde und krankengeld bekomme, aufzugeben , da ich ein jahr elternzeit nehmen möchte und der job echt ne psychische belastung ist die mir gar nich gut tut… ich hab mich ja bei der krankenkasse ab dem 43. krankengeld versichern lassen und zahle monatlich 210€, da ich den gründingszuschuss vom arbeitsamt bekomme und die krankenkasse mich daher bis zur beitragsbemessungsgrenze von 1225€ einstufte…so weit so gut…entweder ich zahle zuviel oder muss eben wenn der einkommenbescheid vorliegt nachzahlen…
nun hab ich mich im august aber auch bei der rentenversicherunf gemeldet und gesagt, dass ich mich gern freiwillig weiterversichern lassen möchte…die haben sich bis heut noch nich bei mir gemedelt und jedesmal werde ich am telefon vertröstet…
ich möchte aber auch nich, dass mir dass jahr fehlt, weil ich bis jetzt ja noch nix einzahlen konnte…ich würde auch gern wissen mit wieviel ich da so zu rechnen hätte, da ich ja schon gern ab august 07 nachzahlen würde um die monate nich leer zu lassen…
Guten Tag Phönix,
es wird nicht so richtig klar, worin nun Ihr Anliegen besteht.
Sie stehen bereits mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt, um die Modalitäten einer freiwilligen Nachversicherung zu klären.
Von hier aus kann niemand in diesen Vorgang eingreifen und die DR
wird Ihnen rechtssicher mitteilen, wie die Hasen laufen.
Dass das dauert, ist eben so. Sie könnten aus meiner Sicht für den
unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr „Melden“ nur telefonisch stattgefunden hat und der Vorgang vielleicht in der Versenkung verschwunden ist, zur Sicherheit schriftlich nachmelden.
Ansonsten steht Ihr Wunsch ja fest und anderslautende Empfehlungen
wären ohnehin fehl am Platz.
Gutes Neues Jahr !
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
der weg dahin ging auch übers schriftliche klar. ich hab denen damals erklärt was ich für eine tätigkeit ausübe usw. daraufhin kam wochen später ein schreiben in dem stand das ich nicht dazu verpflichtet bin, beiträge zu zahlen, da ich angeblich angestellte hätte und für mehr als einen auftraggeber tätig wäre, was ja nicht stimmt und ich denen auch mehrmals mitgeteilt habe…daraufhin rief ich an und fragte was das sollte…die antwort war dann nur, dass sie halt den handelsvertretervertrag des verlages für den ich tätig bin bräuchte und es genüge den rüberzufaxen damit die angelegenheit schneller voran geht…gesagt getan…bis heut hat sich noch nix getan…ich hab auch schon angerufen…das fax ist definitiv angekommen und wird bearbeitet…
meine eigentliche frage ist ja…kann ich denn, wenn ich meine selbstständige tätigkeit aufgebe und von denen noch nix gekommen ist, trotzdem noch nachzahlen damit mir die monate nicht flöten gehen? wenn ja mit welcher summer müsste ich dann ungefähr rechnen? so wirklich was zu gefunden habe ich bis jetzt noch nicht…mir würde ja schon ein betrag ausreichen mit dem ich ungefähr zu rechen hätte…bzw. was hätte ich denn monatlich zahlen müssen wenn die sich noch während meiner selbstständigkeit gemedelt hätten?
Guten Tag Phönix,
die neuen Informationen helfen auch nicht so richtig weiter, weil
von hier aus auch niemand beurteilen kann, ob Sie ein
HGB-84er-Arbeitsverhältnis als veritable Selbständige oder als
scheinselbständige Vertreterin mit Versicherungspflicht oder
Versicherungsbefreiung wegen Existenzgründung oder ohne Versicherungsbefreiung wegen Antragsversäumnis oder nachträglicher
Versicherungsbefreiung wegen nachgeholtem und heilendem Antrag oder
wegen was der liebe Geier auch immer weiß, hatten.
Letzlich ist das aber auch nachgerade wurscht insoweit, als Sie ja den
felsen- und hammerfesten Wunsch nach freiwilliger Versicherung in der DR geäußert haben. Ich kann mir nach Gesetzeslage gar nicht vorstellen, dass die DR Einzahlungen wegen freiwilliger Nachversicherung wieder auf Ihr Konto überweist. Insoweit sind Sie auf der sicheren Seite. Und es bleibt dabei: Sie sollten abwarten, wie der
Bescheid der DR ausfällt. Vielleicht braucht es auch gar keine freiwillige Zahlung und die DR verlangt verspätete Pflichtbeiträge wegen Scheinselbständigkeit und nicht mehr möglicher Befreiung.
Geduld und Hasen beobachten.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
deine Tipps sind alle super und hilfreich, der Satz
Geduld und Hasen beobachten.
ist jedoch etwas fehl am Platz. Wie die Fragestellerin schreibt, hat sie sich bereits im August 2007 mit der DRV in Verbindung gesetzt. Ich denke, man kann auch schneller arbeiten…
Mein Tipp: Termin mit dem Sachbearbeiter UND dessen Vorgesetzten ausmachen und persönlich hingehen. Wirkt in 99 % der Fälle Wunder.