Fahrlässige Darstellung - Umöglich !!!
Hallo,
Plusminus aufgezeigt, sparen viele einen Riestervetrag an und
denken Sie bekämen die daraus resultierende Rente zusätzlich
zur gesetzl. Rente. Dies ist aber oft ein Trugschluss: Die
Riesterrente wird von der sog. Grundsicherung(Mindestrente)
abgezogen! Im Extremfall wird die kompl. Riesterrente von der
Grundsicherung abgezogen, bzw. die Grundsicherung um den
dies ist eine falsche Darstellung der Tatsachen.
Ich bin schon entsetzt was und wie sie hier formulieren.
Riester wird zu gesetzlichen rente gezahlt, wenn dies nicht reicht stockt der Staat auf.
Zu sagen es wird von der Grundsicherung etwas abgezogen ist eine bewusste Falschdarstellung.
Nochmal:
Da es sich bei der Grundsicherung nicht um eine Grundrente handelt, werden eigene Einkommen bei der Gewährung der Grundsicherung berücksichtigt. Eine Grundsicherung erhält nur derjenige, bei dem das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Da spielt es keine Rolle, ob du zusätzliches Einkommen aus Riester, Rentenversicherungen etc oder aus einem grossen Aktiendepot oder Rentenpapieren beziehst
oder ob du ein grosses Vermögen in Aktien,Renten etc hast.
=>DIES HAT NIX ABER AUCH REIN GARNIX MIT RIESTER ZU TUN.
sehr lukrative Sparform, vor allem für den Staat und natürlich
für die Versicherungsgesellschaften.
sehr polemisch
ein dubioses Versprechen auf eine spätere Rente.
unmögliches Gerede
angesparte Kapital gehört von Anfang an der
Versicherungsgesellschaft.
Quatsch
Im Todesfall während der Sparphase
bekommen die Erben die eingez. Beiträge zurück, wer bitte
steckt aber die Rendite ein? Noch krasser der Todesfall im
Rentenbezug: Die Erben bekommen garnichts, das komplette
angesparte Kapital und die Rendite incl. Förderungen fällt an
die Versicherung!
Völlig falsche Informationen
- Die oft so hochgelobten Riester-Fondssparpläne werfen
-trotz der Förderung- weniger Rente ab als ein guter
Fondssparpläne(Achtung:die sind aber dünn gesät) ohne jegliche
Förderung . Dies sogar unter Berücksichtigung der ab 2009
gültigen Abgeltungssteuer. Woran das liegt: Hohe Kosten -
somit wird ein geringerer Teil (als bei ungeförderten
Fondssparplänen) des Sparbeitrages überhaupt in den Fonds
investiert.
Unsinn
- Angenommen sie brauchen während des Rentenbezuges der
Riesterrente etwas von Ihren angesp. Kapital um damit einen
dringend notwendigen mediz. Eingriff vornehmen zu lassen:
Keine Chance, das Kapital ist und bleibt der Versicherung -
Sie bekommen nur die monatl. Rente.
Quatsch, ersten können sie sich 30% direkt auszahlen lassen und zweitens ist Riester ein ALtervorsorgeprodukt.
- Sie sind ausländ. Mitbürger und möchten Ihren Lebensabend
in Ihrem Heimatland genießen, oder als Deutscher in einem Land
ihrer Wahl? Ärgerlich wenn Sie für die Riesterrente gespart
haben, denn die gibts nur in Deutschland!
Da informieren Sie sich mal genau
Sofern der spätere Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird,
und Sie „keinen“ zweitwohnsitz in Deutschland behalten gilt aktuell:
15 % der mtl. Reister Rente werden einbehalten bis Zulagen und Steuervorteile ebenfalls zurückgezahlt sind:
Aber:
- Zinserträge aus der Anssparphase werden nicht angetastet.
- die Riester-Rente in Deutschland ist nicht mehr steuerpflichtig.
können sich aber wenig (oder nix?) davon kaufen. Wer
garantiert uns denn, dass es in 20 oder 30 Jahren noch den
Euro gibt?
Joa, jetzt wird es sehr lustig bei Ihnen.
Information schadet nur dem, der sie nicht hat.
Den Satz in Hinblick auf ihren Beitrag zu kommentieren spare ich mir.
LG Frank
Gruss
Börsenfan1968