Für weitere Fragen steht natürlich deine Dt. Rentenversicherung mit ihren Niederlassungen dir gerne zur Verfügung. Vor allem weil du schon über 45 Jahre geklebt hast, und das in Zukunft von Relevanz sein kann.
Unbedingt an den Rentenversicherungsträger wenden!
Hallo Mücke,
da weder ersichtlich ist, ob und ggf. seit wann Du 50 % schwerbehindert bist noch wann Du geboren bist, ist hierauf eine Antwort schlichtweg nicht möglich.
Setz ein kurzes Schreiben an Deinen Rentenversicherungsträger auf, und bitte um Mitteilung, wann Du frühestmöglich mit und ohne Abschläge in Rente gehen kannst. Diesem Schreiben fügst Du den Schwerbehindertenausweis bzw. eine beglaubigte Kopie dieses Ausweises bei.
Warum ist dies so wichtig? Du hast dann einen definitiven schriftlichen Beleg in den Händen und damit Planungssicherheit für Dich. Da die Auskünfte hier nicht rechtsverbindlich sind, halte ich dies für den besten Weg für Dich.