Guten Tag,
Hallo,
ich bin seit drei Jahren arbeitslos und bekomme bis März 2010 Arbeitslosengeld .Am 01.11.2009 läuft mein Krankengeldanspruch (Dreijahresfrist bei der Krankenkasse aus ) Was ist wenn ich Krank werde , von wem bekomme ich dann Geld zum leben ? Ab März2010 wollte ich mit 62Jahren in Rente gehen , muss ich jetzt schon einen Rentenantrag stellen ? Und wenn ich in April noch keine Rente bekomme , weil sie noch in arbeit ist ,von wem bekomme ich Geld zum Leben bis meine Rente kommt ?
Ich bin 60% Schwerbeschädig gibt es da auch eine Bewerbsbehinderungsrente ?
mit Gruss
W.Schl.
Sehr geehrter Herr Schlammer,
soweit Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt haben, wie
- Wartezeit von 35 Jahren
- Schwerbehinderung
kann u.U. ab dem 60. Lebensjahr eine Altersrente wegen Schwerbehinderung mit Rentenabschlägen von 10,8 % bezogen werden. Ab dem 62. Lebensjahr möglicherweise mit 3,6 % Abschlägen. Genaues lässt sich nur bei genauer Angabe des Geburtstages sagen. Vielleicht kann der Krankengeldanspruch nach Ablauf des Jahresblockes über eine erneute Arbeitsunfähigkeit erneuert werden. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Sommer
Rentenberater