Liebe/-r Experte/-in,
habe folgende fragen.
Meine bekannte ist jahrgang 1949, hat die 58 regelung und wollte mit 60 die rente beantragen.
Nun hat man ihr mitgeteilt das sie die rente nur mit abschlag bekommen würde.
Ist das richtig so ?
Müsste sie die rente nicht ohne abschlag bekommen ?
Wäre eine andere rentenart höher für sie ?
Schon mal danke für die antworten.
mfg
alfredoo
Hallo, die 58-Regelung galt nur bis 2007.
Frühverrentung mit 60 gilt nur für Jahrgänge bis 45, danach wird schrittweise auf 63 Jahre erhöht
mfg
FJS
Hallo Alfredo,
Vorgezogene Renten erhalten immer einen Abschlag, es sei denn man hätte den Vertrauensschutz erfüllt. Näheres kannst Du dort nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…
Übrigens, es gibt in jeder Stadt und Region ehrenamtliche Versichertenberater, die Deine Bekannte kostenlos beraten, welche Rentenart die günstigste für sie ist und was wo herauskommt.
Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
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Guten Tag,