Liebe/-r Experte/-in,
Ich lebe seit 5 Jahren von meinen Mann getrennt, ich habe Erwerbsunfähigkeitrente, mein Noch Mann geht jetzt in Rente bekomme ich von ihm auch jetzt Rente oder erst später wenn ich das regulere Rentenalter erreicht habe.
Und wie sieht es aus wenn wir uns scheiden lassen.
Danke für die Bemühung
Angela
Hallo,
also meines Wiisens darf ihr man nach einer Scheidung eh schon einen Teil seiner Rente an sie Verabschieden. Wir müssten erst einmal die Frage klären ob sie von ihm Unterhalt bekommen? Denn Unterhalt muss ja schließlich der zahlen der Mehr bekommt! Wenn sie also eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 1000€ bekommen und ihr noch Mann 1200€ dann ist er derjenige der zahlen muss.
Ich würde ihnen raten mal bei der Deutschen rentenversicherung anzurufen.
Sie erreichen sie unter 0800 10004800
* Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
* Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Dort können sie ihre Frage dann genauer stellen, denn um ihre frage korrekt zu beantworten brächte man alle daten. Wie ihre wohnsituation aussieht ect.
Ich hoffe ihnen Weitergeholfen zu haben.
MfG
S.Koeck
Sorry,
dazu kann ich nichts sagen.
Wünsche viel Erfolg?
Hannes
Hallo, genaues weiß keiner so genau, ,aber man kann
durch googlen viel erfahren. Hier ein paar Links:
http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung-bundesk…
http://www.focus.de/schlagwoerter/rente_scheidung/
Gruß
Wolfgang
kann deine Anfrage leider nicht beantworten,da ich Gott sei Dank noch nicht in diese Situation gekommen bin.
Gruß
Dietmar
Hallo Angela,
dein Mann Rente bekommt bald Altersrente und du möchtest davon was ab haben, verstehe ich das richtig? Ob er davon was abgibt weiss ich nicht.
Tipp für Fragen die das Rentenrecht betreffen: bei der Deutsche Rentenversicherung Termin geben lassen und beraten lassen, ist kostenlos.
MfG
G.H.
Hallo,
ein Rentenanspruch gegenüber Ihrem Mann besteht zu keiner Zeit. Eventuell mögliche Unterhaltszahlungen wären zivilrechtlich festzulegen.
Im Falle einer Scheidung werden die innerhalb der Ehezeit erzielten Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgelichs zwischen Ihnen aufgeteilt und dann bei der Altersrente berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo auch,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen; ich empfehle hier einen Anwalt für Scheidungsrecht zu konsultieren.
Besten Gruß
Chris