Rente

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, hier ein paar Tips zu bekommen.

Ich habe heute von meiner ARGE ein Schreiben bekommen mit dem Hinweis, das ich einen Antrag auf „Rente wegen verminderter Leistungsfähigkeit“ stellen soll und bei der ARGE raus bin, also auch keine Bezüge mehr von der ARGE bekomme!!

Ich war beim ärztlichen Dienst der ARGE. Dieser hat festgestellt, das ich derzeit weniger als 15 Std. wöchentlich arbeitsfähig bin. Vorerst gilt dies für 1/2 Jahr, dann wird die Untersuchung ja wiederholt.

Nun bin ich erst mal sehr unsicher. Zahlt die ARGE so lange weiter, bis der Rentenantrag greift? Und ist die Rente evtl. weniger als die Leistungsbezüge…?

Wäre eben schön, wenn ich vorab schon ein paar Infos dazu hätte,

vielen Dank schon im Voraus!

Herzlichen Gruß!
Dari

Hallo Dari,
für das nächste halbe Jahr hast Du keine Proleme. Dann wird sich bei der nächsten Untersuchung evtl. eine Verlängerung ergeben.
Allerdings ist mir etwas von einem 2-Jahres-Zeitraum bekannt.
An Deiner Stelle würde ich mich an den VDK Sozialverband wenden. Für mtl. 5,00 Euro stehen Dir sämtliche Experten, auch Rentenexperten, zur Verfügung!

Gruß
Peter

Guten Abend DARI

gerne würde ich Dir weiterhelfen , aber ich bin nur für Renter die in Rumänien jetzt leben wollen firn!
aber ich kann Dir einwenig weiterhelfen,
also ,
ich rate Dir versuche es mal bei Deiner zuständigen Deutschen Rentenvericherung ehm. LVA oder BFA , die müsen Dich beraten und sind auch kompetent dafür, wobei ich dir auch sagen muß es ist ein weiter sehr schwerer Weg zur Rente, der Dir mit bestimmtheit nicht leicht gemacht wird , kann aber nur raten man muß immer versuchen über einen Neurologen seine Rente zu bekommen , wenn du weist was ich meine , einfach auf einwenig mit der Psyche spiele !!

Es gibt aber auch vertrauensmänner von der Rentenversicherung , die Dir seht gut weiterhelfen können , sie wohnen meist in Deiner nähe ( einfach auf der Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung suchen ), und ma muß nicht auf lage Thermine bei der Rent. Vers. warten.

na dann viel Glück im weiteren verlauf

alles Gute Christian

Guten Abend,

wenn die ARGE dies von Ihnen verlangt, müssen Sie dem auf jeden Fall erst einmal nachkommen, da Ihnen sonst die Leistungen gestrichen werden. Das ist vergleichbar mit der Verweigerung eines Ein-Euro-Jobs.
Wenn Sie dann die Teilrente bekommen, kann Sie die Arge nicht einfach rausschmeißen, sondern Ihr Bezug muss neu errechnet werden (was auf die Rente fehlt), denn Sie werden von dem Geld der Teilrente kaum Leben können nehme ich an. Den Rest zum Lebensbedarf muss die ARGE draufzahlen.
Bis die Rente zahlt, ist die ARGE VERPFLICHTET Ihnen Geld für den Lebensunterhalt zu zahlen - oder essen Sie nicht? :o) Denn bis die Rente durch und bearbeitet ist, kann es bis zu drei Monaten dauern - und das weiß die Arge. Wenn die Rente dann durch ist muß die Arge sich das zuviel gezahlte von der Rentenkasse wiederholen. Da haben Sie dann gar nichts mit zu tun.

Lassen Sie sich also nichts von der Arge erzählen und hauen Sie auf den Putz (das werden Sie müssen): So lange Sie keine Rente haben, MUß die Arge zahlen. Und wenn die Rente dann nicht das Minimale zum Leben abschmeißt, muß die Arge ergänzend zahlen. Ob Sie wollen (und das wollen sie gern) oder nicht.

Es ist reine Druckmache, in der Hoffnung, dass Sie es so hinnehmen. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern weiter an mich wenden.

MfG, Lars Horst

Leistungen aus der EMR kann ich die leider nicht erläutern.

Sorry!

Guten Tag,
ob eine Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ggf. niedriger ist, als die bisherigen Leistungen der ARGE, hängt vom persönlichen Versicherungsverlauf ab. In den Renteninformationen, die Ihnen alle zwei Jahre zugeschickt wurden, können Sie ersehen, wie hoch in etwa eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wäre (Achtung: Der dort ausgewiesene Betrag ist brutto, dort gehen noch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab…so pi mal Daumen 11%).
Wenn die ARGE Ihre Leistungen jetzt einstellt, müssen Sie unbedingt sofort Grundsicherung (früher_ Sozialhilfe) beantragen. Sollte Ihnen Rente rückwirkend anerkannt werden, wird gegenseitig aufgerechnet…sollte die Rente höher sein, gibts eine Nachzahlung, sollte die Rente niedriger sein, gibts keine Nachzahlung).
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Freundliche Grüße
MG

tut mir leid, wir können ihnen hierbei nicht weiterhelfen. warum fragen sie nicht ihren sachbearbeiter bei der arge? dieser müsste ihnen doch die konkreten antworten geben können.
viel erfolg
i.b.

Hallo dari,
Die Arge zahlt natürlich weiter bis zum Rentenbeginn.
Wie hoch die Rente ist kann man vorab beim Rentenverstr. erfragen.
MfG Monika

Hallo auch!

In diesem Falle bin ich etwas überfragt, da diese Fragestellung nicht ganz in mein Themengebiet passt.

Besten Gruß
Chris

Hallo Dari, jetzt bin ich aus dem Urlaub zurück und kann Anfragen beantworten! Leider bin ich keine Expertin für die Fragen rund ums Thema Rente und Arge - ich hoffe, es haben mittlerweile andere, kundigere geantwortet!

Lieber Leidensgenosse,

bei solch schwieriegen, taktischen Fragen kann Dir warscheinlich nur jemand von der örtlichen Arbeitslosen- initiative helfen. Sie kennen die Schilde gegen die Peitschen der argen Arbeitsantreiber. Gleichzeitig gilt, dass Arbeiten und Leben zusammengehören. Das eine geht ohne das Andere nicht, aber es gibt tausend Mischungen.
Viel Mut