Rente

Liebe/-r Experte/-in,
hab eine Frage zur Witwerrente. Mein Freund ist 58 Jahre alt und seit 5 Jahren verwitwet, ist zur Zeit das erste Jahr im Vorruhestand muß noch 2 Jahre arbeiten, dann 3 Jahre zu Hause. Mit 63 Jahren geht er mit Abzug in seine eigene Rente. Er hat dann cirka 1750 Euro brutto an Rente. Davon geht dann noch die Krankenversicherung ab.

  1. Frage: Wieviel % f. Krankenversicherung wird das sein?
  2. Frage: Hat er Anspruch auf Witwerrente? Seine verstorbene Frau hat Teilzeit gearbeitet und ist mit 48 Jahren verstorben. Wenn ja, wie wird das gerechnet? Gibt es da eine „formel“?
    Würde mich sehr freuen wenn mir jemand eine kompetene Antwort geben könnte.

Im Vorraus schon mal vielen Dank

Hallo,

der Prozentsatz für die KV hängt von folgendem ab: ist er in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtig oder freiwillig. Welche weiteren Einkünfte gibt es? Der Beitragssatz an sich - einfach Herrn Rösler (Gesundheitsminister) fragen. Vielleicht hat der eine Ahnung, was in 2 Jahren ist.
Für Pflichtversicherte: Beitrag auf die gesetzl.Rente und Einkommen aus Versicherungen (betr. Altersversorgung usw.), für frw. Versicherte: Beitrag auf alle Einkünfte bis Beitragsbemessungsgrenze.
2. Anspruch auf Witwerrente hat er. Die Frage ist, wie hoch. Das eigene Einkommen wird angerechnet im Rahmen von Freibeträgen.
Die Freibeträge betragen seit dem 01.07.2003 bei:
Witwen-, Witwer-, Erziehungsrenten 689.83 EURO(West), 606.41 EUR (Ost). Die Freibeträge sind dynamisch, sie werden zum jeweils 01.07. eines Jahres durch die Rentenanpassungen verändert. 40% des übersteigernden Einkommens werde auf die Rente angerechnet.
Bsp: (Werte von 2003) Vorjahreseinkommen Netto 1750 mtl. - rd. 690 (West) = 1060 EURO - 40% = 636 Euro (West) = Anrechnung auf Witwerrente (Kürzung).
Für vor 2002 verwitwete / Verheiratete über 40 gelten noch die alten Regelungen. Dies aber bitte beim Rententräger ausrechnen lassen (würde jetzt zu weit führen).

Ich hoffe, ich konnte helfen.

MfG
JOs

Sorry liebe Fragestellerin, ich war längere Zeit abwesend und daher so lange keine Anwort. Leider kann ich diese schwierige Frage nicht beantworten.
Groß J. R.