Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe heute nach 3 Jahren prozessieren für meine Erwerbsminderungsrente das Urteil Vom Landgericht bekommen,und meiner Klage auf volle EM Rente wurde in vollem Umfang stattgegeben,nun steht in der Rechtsmittelbelehrung,daß die Beklagte (Rentenversicherung)Antrag auf Revision stellen kann.Folgendes verstehe ich nicht ganz:
Es steht auch geschrieben.
Auf Antrag kann vom Sozialgericht durch Beschluss die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden,wenn der Gegner (also ich ) dem schriftlich zustimmt.
Meine Frage:
Heist das daß ich dem Antrag zustimmen muss,und wenn ja,was passiert wenn ich dem nicht zustimme?
Vielen Dank im vorraus
H.Geibel