Rente

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe heute nach 3 Jahren prozessieren für meine Erwerbsminderungsrente das Urteil Vom Landgericht bekommen,und meiner Klage auf volle EM Rente wurde in vollem Umfang stattgegeben,nun steht in der Rechtsmittelbelehrung,daß die Beklagte (Rentenversicherung)Antrag auf Revision stellen kann.Folgendes verstehe ich nicht ganz:
Es steht auch geschrieben.
Auf Antrag kann vom Sozialgericht durch Beschluss die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden,wenn der Gegner (also ich ) dem schriftlich zustimmt.

Meine Frage:
Heist das daß ich dem Antrag zustimmen muss,und wenn ja,was passiert wenn ich dem nicht zustimme?

Vielen Dank im vorraus

H.Geibel

sorry, bei ihrem fall können wir nicht helfen, fragen sie doch mal ihren anwalt, der müsste es wissen, was zu tun ist. viel erfolg…
www.bav-werkstatt.de

Hallo,erst einmal ein Gutes 2012, nun zum Thema. Ich habe auch geklagt und Recht bekommen. Es wurde eine halbe Erwerbsminderungsrente. Das lief aber alles über den VDK Sozialverband,die wissen über alles Bescheid. Der Jahresbeitrag ist ca. 50.- Euro,die übernehmen aber auch die Kosten für Klagen!!!

Trotzdem Vielen Dank

sorry, bei ihrem fall können wir nicht helfen, fragen sie doch
mal ihren anwalt, der müsste es wissen, was zu tun ist. viel
erfolg…
www.bav-werkstatt.de

vielen Dank

MfG.

Hermann

rechtsberatungen dürfen wir nicht erteilen…aber es schadet nichts, wenn du der geschäftsstelle vom entsprechenden gericht die frage weiterleitest und entsprechend dann handelst. die haben den schrieb schließlich erstellt und müssen wissen was das bedeutet.