Rente 2014 versteuern?

Hallo
der Steuerfreibetrag für Rentner wurde für 2014 angehoben, als Ehepaar auf 16708 €.
Wie würde die Steuer berechnet bei 19350 € (Ehep)?
Danke
lumabl

tUT MIR LEID KANN ICH NICHT BEANWORTEN,BIN IN LUXEMBURG UND DA SIND DIE GESETZE NICHT DIESELBEN SORRY.

Hallo,

der Steuerfreibetrag für Rentner wurde für 2014 angehoben, als
Ehepaar auf 16708 €.

Denke, gemeint ist der Grundfreibetrag, der gilt nicht nur für Rentner.

Wie würde die Steuer berechnet bei 19350 € (Ehep)?

Um welche Art Rente handelt es sich? Rente aus der GRV? Pension als ehemaliger Beamter? Rente aus Betrieblicher Altersversorgung? Privat finanzierte Rente?
Evtl. hilft bereits folgender Link
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Gruß J.K.

Servus,

Denke, gemeint ist der Grundfreibetrag, der gilt nicht nur für Rentner.

der ist viel niedriger.

Die Zahl setzt sich zusammen aus steuerfreiem Anteil der Rente, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, Sonderausgabenpauschbetrag und Grundfreibetrag.

Wenn Du dem Fragesteller etwas an die Hand geben möchtest, musst Du ihm die ganze Leier von Ermittlung der Einkünfte bis zu versteuerndem Einkommen vorbeten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

da bist Du einer Falschmeldung aufgesessen. Einen solchen Freibetrag gibt es nicht, dementsprechend auch keine Erhöhung.

Wenn Dich die Besteuerung von Renten interessiert, bietet einen guten Einstieg der Absatz „Beispiel für Leistungen aus der GRV bzw. Rüruprente“ aus dem Wikipedia-Artikel „Rentenbesteuerung“. Dort kannst Du Punkt für Punkt durchgehen, welche Werte in einem konkreten Fall zutreffen und die im Beispiel angeführten ggf. durch die zutreffenden Werte ersetzen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
es handelt sich um eine ganz normale Altersrente für ein Ehepaar.
Ich hatte eigentl. eine Antwort (grob überschlagen) erhofft z. B so:
16708 € Grundfreibetr. , 19345 € Bruttorente = Differenz der beiden Beträge = 2637 €
Davon weitere Freibeträge wie Arztkosten usw. was es alles so gibt u. der Rest, so vielleicht
1000 € muß mit ??? % versteuert werden.
Es sollte ja nur ein grober Überblick sein, was man in so einem Fall dem Finanzamt „schenken“ muß. Ich habe ja keine Steuererklärung von Euch erwartet.
Vielleicht kannst Du darauf antworten.
Danke lumabl

Alla, gehmers an:

Seit welchem Jahr läuft die Altersrente? Falls beide Steuerpflichtigen eine Altersrente beziehen: Seit welchem Jahr laufen die Altersrenten?

Bestehen andere Kranken- und/oder Pflegeversicherungen als die Pflichtversicherung der Rentner? Wenn ja, welche, und mit welchen jährlichen Beiträgen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

Denke, gemeint ist der Grundfreibetrag, der gilt nicht nur für Rentner.

der ist viel niedriger.

Der beträgt dieses Jahr nicht 8.354€? Und für Ehepaare eben das Doppelte? Dann sind es doch genau 16.708€ Grundfreibetrag?

Die Zahl setzt sich zusammen aus steuerfreiem Anteil der Rente, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, Sonderausgabenpauschbetrag und Grundfreibetrag.

Na dann ist die Zahl aber deutlich höher? 2x 36€ Sonderausgabenpauschbetrag + 2x 102 Werbunsgkostenpauschale. Allerdings gibt es den Sonderausgabenpauschbetrag nicht zusätzlich zu den Sonderausgaben?

Wenn Du dem Fragesteller etwas an die Hand geben möchtest, musst Du ihm die ganze Leier von Ermittlung der Einkünfte bis zu versteuerndem Einkommen vorbeten.

Wenn ihm das bei unter 20.000€ Rente nur so ungefähr interessiert, dann kann man wohl selbst im ungünstigsten Fall zumindest die 16.984€ aus Grundfreibetrag sowie den beiden Pauschbeträgen an die Hand geben.

Grüße

Hallo,

Seit welchem Jahr läuft die Altersrente? Falls beide Steuerpflichtigen eine Altersrente beziehen: Seit welchem Jahr laufen die Altersrenten?

Bestehen andere Kranken- und/oder Pflegeversicherungen als die Pflichtversicherung der Rentner? Wenn ja, welche, und mit welchen jährlichen Beiträgen?

Warum so kompliziert? Die Grundfreibeträge und die Pauschbeträge gelten doch für alle? Das sind bei einem Ehepaar knapp 17.000€. Selbst wenn die beiden erst dieses Jahr in Rente gegangen wären, dann wären 68% der Rente steuerpflichtig. Das wären bei knapp 20.000€ Rente also ungefähr 13.600€. An der Stelle kann man dann doch schon alleine angesichts der Grundfreibeträge aufhören aufhören zu rechnen oder nach weiteren absetzbaren Beträgen zu suchen?

Grüße

Ja, da hast Du Recht. Ich hatte das Ehepaar ausgeblendet, weil das nach „Schema F“ erst viel später ins Spiel kommt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

ja, auch hier habe ich das Ehegattensplitting nicht bedacht. Die genannte Zahl liegt in der Gegend einer Altersrente „brutto“, bei der sich ein einzeln veranlagter Rentner überhaupt erst Gedanken über das Thema ESt machen muss, wenn er sonst keine Einkünfte hat.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
danke, daß Du Dich so bemühst.
Die jeweilige Rente läuft seit 2009. Aberich glaube der Fall hat sich schon geklärt, ich habe vergessen an die 15,…% Krankenversicherungsbeitrag zu denken und damit endet man ja fast bei +/- 0. Den Rest machen andere Freibeträge in den ein Rentner sonst noch kommt.
Also ade Finanzamt. Sehe ich das richtig?
Tschüs lumabl

Servus,

unabhängig davon, dass El Buffo mich ja schon auf meinen wesentlichen Schnitzer aufmerksam gemacht hat, und eigentlich von vornherein gar keine Einzelheiten notwendig gewesen wären, um festzustellen, dass keine ESt anfällt (ich kruschtle halt gern in Einzelheiten herum und vergesse dann hie und da die Hauptsache): Der wichtigste Einfluss ist hier, dass nur 58 % der Rente steuerpflichtig sind - das hängt von dem Jahr ab, in dem die Rente anfing, und das bleibt auch so (bis irgendwann in Zukunft das ganze System umgekrempelt wird).

Das heißt, in die ganze Leiter von Abzügen muss man bei 19.345 € Rente bloß mit steuerpflichtigen Einkünften von 11.220 € reingehen.

Bei einem so klaren Abstand zum Grundfreibetrag ist es wahrscheinlich möglich, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen, dass das FA auf Dauer auf die Vorlage einer ESt-Erklärung verzichtet - zumindest bis sich wesentliche Besteuerungsgrundlagen ändern: Da muss man halt reden mit die Leut.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo und Guten Tag,

hier kommt ein Link vom Deutsche Rentenversicherung Bund zum Thema Rentner  und Steuerfreibetrag: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Wenn dann noch Fragen sind einfach direkt die Service Nummer nutzen.

Alles Gute

Team B.G.-p. OHG

Neue Struktur Expertenvermittlung
Hallo bgp,

keine Ahnung, ob Du diese Antwort jetzt bekommst oder nicht - wohl eher nicht, die im Oktober 2013 eingeführte neue Struktur der Expertenvermittlung ist miserabel ausgeführt:

Wenn Dir der Experten-Würfelautomat von wewewa eine Frage zuspielt, landet sie seit Oktober 2013 immer auch im Forum. Wenn Du diese Frage zum beantworten aufrufst, kannst Du sehen, welche Antworten dazu bereits gegeben worden sind und ob sich im Forum eine weitere Diskussion ergeben hat.

Es ist nützlich, wenn Du darauf achtest, bevor Du eine eigene und dann wie hier ganz überflüssige Antwort verfasst und abschickst.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder