Rente: 9/10-Regel / Vorversicherungszt / Einkünfte

Hallo,

durch die 9/10-Regelung erfülle ich leider meine Vorversicherungszeit nicht. Soweit ist alles o.k. Das Ergebnis ist jedoch, dass nun auch für die lt. Steuerbescheid mir zugerechneten Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen Krankenversicherung zu zahlen ist.

Jetzt rächt sich, dass ich bisher recht sorglos mit diesem Thema umgegangen bin. Die Ersparnisse gehören meiner Frau und mir gemeinsam, das Konto läuft halt aus Gründen der Bequemlichkeit auf meinen Namen.

Das vermietete Häuschen habe ich zwar von meinen Eltern geerbt, finanziert wurden die Zahlungen an die Miterben jedoch von meiner Frau aus deren kurz zuvor gemachten Erbschaft. Wir wollten sie zwar schon lange als Miteigentümer eintragen, aber wie es halt so ist … man geht halt davon aus, dass das Zeit hat. Wie komme ich aus dieser „Falle“ heraus?

Hallo!

Ich verstehe gerade nicht, welche „Falle“ hier gemeint ist…

MfG
CKH

Hallo, mein Problem ist, dass ich für Einkünfte Krankenversicherung bezahlen muss, die eigentlich nicht mir, sondern meiner Frau zuzurechnen sind. Im Einkommensteuerbescheid steht halt fehlerhafterweise, allerdings ohne Auswirkung auf die Steuerbelastung für die Eheleute, dass die Einkünfte mir zuzurechnen sind.

So wie das sehe, ist hier das Gesamteinkommen der Familie zugrunde zu legen. Ich gehe auch davon aus, dass hier (steuerlich) keine getrennte Veranlagung durchgeführt wird, so dass man auch nicht auf diese Weise gegenüber der Kasse argumentieren könnte. So gehe ich davon aus, dass die Berechnung der Kasse korrekt ist.

MfG
CKH

Hallo,

leider kann ich dir zu deinen Fragen keine Antwort geben, da du, wie du selbst schon bemerkt hast, etwas zu sorglos mit den Themen umgegangen bist.

Mein nächster Weg würde mich in so einem Fall umgehend zu meinem Steuerberater führen. Mehr kann ich dir dazu beim besten Willen nicht sagen.

In jedem Fall viel Glück bei allem was du tust.

Gruß
ragewin

Hey,
leider muss ich hier passen.
Nicht ganz mein Thema.
Hoffe du findest noch den richtigen.
Gruß